Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie bietet eine Vor-Ort-Beratung zum Thema Energiesparen an. Der Antrag zu dieser Beratung kann ausschließlich über das Internet gestellt werden.
Wer eine Beratung wahrnimmt, sollte darauf achten, dass alle erforderlichen Kriterien erfüllt sind, da eine Nachbesserung eines Beratungsberichtes nicht möglich ist. Werden die Mindestanforderungen nicht eingehalten, so kann keine Förderung erfolgen!
Der Energieausweis
Mit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) haben Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen das Recht, vor dem Abschluss eines Vertrages einen Energieausweis einzusehen.
Der Vorteil daraus: die zu erwartenden Heizkosten können zukünftig von Anfang an mit einkalkuliert werden, da der Energieausweis die energetische Qualität von Gebäuden bewertet und Mietern und Käufern so eine wertvolle Entscheidungshilfe liefert, mittels derer dauerhaft Energie und Heizkosten eingespart werden können.
Allerdings dient der Energieausweis ausschließlich der Information, es können keine Rechtsansprüche (z.B. auf Durchführung einer Modernisierung) aus dem Energieausweis abgeleitet werden.
KfW-Fördergelder können nicht direkt bei der KfW beantragt werden. Ein durchleitendes Institut übernimmt die Beantragung für die Interessenten. Zu den Anbietern
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