Im Finanzierungsplan die Auszahlung berücksichtigenGanz entscheidend sind bei einem Finanzierungsplan die Auszahlungsmodalitäten. Während Banken in der Regel nur wenige Auszahlungen anstreben, wollen die Bauunternehmer meistens sehr schnell ihr Geld und streben deshalb viele kleine Auszahlungen nach Baufortschritt an.
Wichtig ist für Sie, dass die Zahlungsmodalitäten in Bau- und Darlehensvertrag übereinstimmen. Empfehlenswert ist deshalb in beiden Verträgen eine Zahlung nach Makler- und Bauträgerverordnung zu vereinbaren, die ca. sieben standardisierte Auszahlungsschritte enthält. So stellen Sie sicher, dass die Bank immer dann einen Darlehensteil auszahlt, wenn der Bauträger diesen einfordert. Bereitstellungszinsen im Finanzierungsplan berücksichtigenBereitstellungszinsen sind Gebühren für noch nicht erhobene Kreditanteile, die von Kreditinstituten angefordert werden. Achten Sie beim Finanzierungsplan deshalb darauf, dass die sogenannten Bereitstellungszinsen für Ihr Darlehen erst nach dem voraussichtlichen Auszahlungstermin anfallen. Andernfalls müssen Sie bis zur Fertigstellung Ihres Hauses doppelt zahlen. Vereinbaren Sie für Ihren Finanzierungsplan immer eine Tilgung, die möglichst hoch angesetzt ist, ohne Ihre monatlichen Belastungen zu stark einzuschränken. Überlegen Sie auch immer, sich eine Sondertilgungsoption einräumen zu lassen. Heutzutage geben viele Anbieter ein Recht von fünf Prozent der Darlehenssumme pro Jahr kostenfrei mit dazu – aber nur, wenn man danach fragt. Da Sie durchschnittlich für die Abzahlung Ihrer Immobilie 25 bis 30 Jahre benötigen, ist bei einer Baufinanzierung eine lange Sollzinsbindung zu empfehlen. Optimal ist eine Laufzeit von 10 Jahren und länger.
Ein Vorteil bei einer langen Sollzinsbindung von 10 Jahren ist die Kündigungsfrist von sechs Monaten. Außerdem können Sie sich mit einem Forward Darlehen bis zu 60 Monate im Voraus niedrige Zinsen sichern.
Läuft Ihr Finanzierungsplan aus, ist eine Anschlussfinanzierung beziehungsweise Prolongation nötig. Je nachdem wie hoch die Zinsen zum Zeitpunkt der Prolongation sind, verteuern oder verbilligen sich die Zinsen der Anschlussfinanzierung. Sind die Zinsen niedrig, können Sie ohne Vorfälligkeitsentschädigung umfinanzieren. Je kürzer die Sollzinsbindung ist, desto häufiger ist eine Anschlussfinanzierung nötig. 



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