KfW-Programm „Energetische Sanierung“Mit einem Förderkredit unterstützt das KfW-Programm „Energetische Sanierung“ Sanierungsmaßnahmen von Immobilien, die vor dem Jahr 1995 gebaut wurden. Erfahren Sie, wie Ihr Haus nach der Sanierung zum KfW-Effizienzhaus wird und was dabei zu beachten ist.
Das KfW-Programm „Energieeffiziente Sanierung“Das KFW-Programm „Energetische Sanierung“ ist auch unter dem Begriff „Energieeffiziente Sanierung“ bekannt. Für die Sanierung eines Gebäudes zum KfW-Energieeffizienzhaus oder für Einzelmaßnahmen und freie Einzelmaßnahmenkombinationen kann dieses Förderdarlehen beantragt werden. Der Zinssatz des Darlehens ist innerhalb der ersten zehn Jahre Darlehenslaufzeit vergünstigt.
Beim KfW-Programm zur Sanierung des Hauses wird ein Tilgungszuschuss gewährt und somit ein Teil der Darlehenschuld erlassen. Im Gegenzug sind die Darlehensnehmer verpflichtet, die Maßnahmen der Sanierung durch einen Sachverständigengutachten zu verifizieren.
Eine Sonderförderung in Form von Zuschüssen kann für die Baubegleitung, den Austausch von Nachtstromspeicherheizungen und Heizungsoptimierungen beantragt werden. Wer darf das KfW-Programm „Energetische Sanierung“ beantragen?Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise und Gemeindeverbände können das KfW-Programm „Energieeffiziente Sanierung“ beantragen. Auch Träger von Investitionsmaßnahmen können Förderung erhalten. Voraussetzung für die Förderung „Energetische Sanierung“Das KfW-Programm fördert Maßnahmen an Wohngebäuden sowie an Alten-, Wohn- und Pflegeheimen. Voraussetzung für die Förderung der Sanierung ist, dass der Bauantrag der Immobilie vor dem 01.01.1995 gestellt wurde.
Wochenend- und Ferienhäuser werden nicht gefördert.
Neben einer umfassenden Sanierung fördert das KfW-Programm seit 01. März 2011 wieder einzelne hochengerieeffiziente Sanierungsmaßnahmen wie den Austausch von Fenstern oder die Erneuerung der Heizungsanlage.
Die Förderung aus dem KfW-Programm bezieht sich auf alle Kosten, die bei der energetischen Sanierung anfallen, einschließlich der Planungs- und Baubegleitungskosten. Kosten erforderlicher Nebenarbeiten wie beispielsweise Erneuerung von Fensterbänken fallen ebenfalls unter die förderfähigen Maßnahmen. Das wird gefördert: - Einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus 70 oder 100
- Wärmedämmungen der Außenwände
- Wärmedämmungen des Daches und/oder der obersten Geschossdecke
- Wärmedämmung von erdberührenden Wänden
- Erneuerung der Fenster
- Einbau einer Lüftungsanlage
- Austausch der Heizungsanlage
Beachten Sie bitte, dass eine Maßnahmenförderung nur gewährt wird, sofern ein Fachunternehmen die Arbeiten ausführt und die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden. Nähere Informationen zum KfW-Programm „Energieeffiziente Sanierung“ erhalten Sie auf den Seiten der KfW Bankengruppe. KfW-Programm „Energieeffiziente Sanierung“ – AntragsstellungDie Beantragung des KfW-Programms „Energieeffiziente Sanierung“ kann nur über ein durchleitendes Kreditinstitut erfolgen. vergleich.de ermöglicht es Ihnen über den Baugeld Vergleich einen Antrag bei einem Kreditinstitut zu stellen, welches die KfW Förderung unterstützt.


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