KfW-Kredit: Wohnraum altersgerecht umbauen

KfW-Kredit: Wohnraum altersgerecht umbauen oder modernisieren

Der KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen“ unterstützt mit insgesamt 7 Förderbereichen ein barrierefreies Leben in den eigenen vier Wänden. Erfahren Sie mehr über den KfW-Kredit, die Förderbedingungen und -maßnahmen. Sie können jetzt bereits für die Wohnqualität von Morgen sorgen, um im Alter Ihren Wohnsitz zu behalten!


Alle hier dargestellten Informationen beziehen sich auf die aktuellen Vorschriftsänderungen des Kreditinstituts für Wiederaufbau (KfW) vom 01. April 2012.

Ziel des KfW-Kredits „Altersgerecht Umbauen“

Der KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen“ unterstützt den Abbau von Barrieren an Wohngebäuden. Wer seinen Wohnraum modernisieren oder altersgerecht umbauen möchte, hat Anspruch auf den KfW-Kredit mit der Programmnummer 159.

Wie Sie den KfW-Kredit beantragen

Antragsberechtigt sind alle Eigentümer (Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Gemeinden usw.) von selbstgenutzten oder vermieteten Immobilien sowie Erstbewerber von neu entstehenden Wohngebäuden, die barrierereduziert sind. Die Antragsstellung ist unabhängig vom Alter und jeglicher Einschränkung.

Den KfW-Kredit „Altersgerecht Umbauen“ können Sie jedoch nicht direkt bei der KfW beantragen. Eine Antragsstellung erfolgt immer über ein durchleitendes Institut. Einen Überblick der Kreditinstitute, die eine KfW Förderung anbieten, erhalten Sie in unserem Baufinanzierung Vergleich. Wählen Sie aus dem Vergleich mehrere Banken aus und vergleich.de ermöglicht es Ihnen einen Antrag bei diesen Kreditinstituten zu stellen.

Bewilligt Ihr Kreditinstitut (Bank oder Sparkasse) den KfW-Kredit, wird das KfW-Antragsformular mit der Nummer 600 000 0141 von der Bank an die KfW Bankengruppe weitergeleitet und gegebenfalls auch noch Ihre Kreditbestätigung.

Bewilligung der Fördermaßnahmen

Der Erhalt des KfW-Kredites ist gegeben, wenn Maßnahmen aus dem Förderbereich
1 bis 7, entsprechend DIN 18040-2 erfüllt worden sind. Alle durchführenden Umbauten müssen von einem Fachunternehmen des Bauhandwerks ausgeführt werden, nur dann werden alle Kosten gefördert.

Nicht gefördert werden Maßnahmen an Ferienhäusern, Ferienwohnungen oder Wochenendhäusern.

Konditionsmerkmale des KfW-Kredits

Mit dem KfW-Kredit können bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten einschließlich Nebenkosten finanziert werden. Die maximale Kredithöhe beträgt dabei 50.000 Euro pro Wohneinheit. Als Bemessungsgrundlage dient die Anzahl der Wohneinheiten vor der Sanierung.  Bei Neubauten berechnet sich die Bemessungsgrundlage aus der Summe der barrierereduziert Investitionen bezogen auf die Anzahl der zu erwerbenden Wohneinheiten.

Bei der Kreditlaufzeit des Förderprogramms können Sie zwischen 8 und 30 Jahren wählen. Dabei wird der Zinssatz wahlweise zwischen 5 oder 10 Jahren festgeschrieben. Vor Ablauf der Zinsbindungsfrist unterbreitet die KfW Ihrer Hausbank ein Angebot zur Prolongation. Die Tilgung des Kredits erfolgt in monatlichen Annuitäten.

Der Auszahlungsbetrag des KfW-Kredits erfolgt zu 100% und kann in einer Summe oder in Teilbeträgen zugestellt werden.

Weiterführende Informationen zum KfW-Kredit

Ausführliche Informationsdetails über den KfW-Kredit können Sie im Merkblatt „Altersgerecht Umbauen“ der Kreditanstalt für Wiederaufbau nachlesen.


Quelle: KfW Bankengruppe

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