Newsletter, vergleich.de 11. Januar 2010

 

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Sind Sie auch auf der schwarzen Liste?

Wer seine Versicherung zu häufig in Anspruch nimmt, kann von ihr gekündigt werden. Einen neuen Versicherer zu finden, ist für Verbraucher dann oft schwierig. Grund ist die so genannte „schwarze Liste“, in der die Versicherungen von Millionen Bürgern gespeichert sind.        


Die Wagnisdatei der Versicherungsbranche



„Das kann doch nicht sein“, denkt Ursula Schmidt, als sie die Kündigung ihres Rechtschutzversicherers in den Händen hält. Dieser hatte ihr aufgrund häufiger Inanspruchnahme gekündigt. Dass Frau Schmidt immer alle Beiträge pünktlich gezahlt hatte und lediglich Opfer eines streitsüchtigen Nachbarn geworden war, spielte dabei keine Rolle. Doch es kam noch viel schlimmer: Auch kein anderer Rechtschutzversicherer, bei dem Ursula Schmidt nachfragte, wollte ihr Versicherungsschutz gewähren. Doch was ist der Grund dafür?


Die Schufa der Versicherungsbranche
Frau Schmidt ist auf der so genannten „schwarzen Liste gelandet. So - oder auch "Wagnisdatei" - wird umgangssprachlich das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) genannt. Dieses Frühwarnsystem wurde 1993 in der Versicherungsbranche eingeführt, um negative Risiken, wie beispielsweise Versicherungsbetrug, herauszufiltern. Heute dient das System längst nicht mehr nur dem Aufdecken von Betrügereien, sondern hilft Versicherungen vor allem, das Ausfallrisiko einzuschätzen. So sind im HIS neben Schadensfällen auch sämtliche Vorerkrankungen und Antragsablehnungen gespeichert. Auch das Zahlungsverhalten des Kunden wird hier festgehalten.

Die Speicherung erfolgt dabei in Punkten – ähnlich dem Scoring bei der Schufa. Aber: Nicht jeder Schadensfall führt auch zu einem Eintrag. Wie die Punkte genau vergeben werden, bleibt das Geheimnis des HIS. Die Einträge werden je nach Sparte einzeln verwahrt: Hat man also einen negativen Eintrag in der Sparte Rechtschutzversicherung, wirkt sich das nicht auf den Abschluss einer Haftpflichtversicherung aus. Insgesamt werden die Daten fünf Jahre gespeichert und danach automatisch gelöscht.


So bekommen Sie Gewissheit
Rund 9,5 Millionen Einträge soll das HIS umfassen. Steht man erst mal auf der „schwarzen Liste“, können die Auswirkungen verheerend sein: neben Beitragerhöhungen sind eben auch die Kündigung des Versicherungsschutzes und die Verweigerung einer neuen Versicherung möglich. Wenn Sie wissen wollen, ob Sie in dieser Datenbank vermerkt sind und welche Informationen dort über Sie gespeichert sind, können Sie seit April 2009 eine Auskunft einholen. Dazu wenden Sie sich an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) und stellen dort eine schriftliche Anfrage. Vergessen Sie nicht, eine Kopie Ihres Personalausweises mit einzureichen.

Ist tatsächlich ein Eintrag vorhanden, erhalten Sie eine Auskunft über das Versicherungsunternehmen und die Versicherungssparte. Mit welchem Grund Sie in das System eingetragen wurden, müssen Sie dann bei der jeweiligen Versicherungsgesellschaft nachfragen.

Aber auch die Versicherer stehen seit letztem Jahr in der Pflicht. Sie müssen ihre Kunden benachrichtigen, sobald sie einen Eintrag in die Datenbank vornehmen. Ist der Eintrag falsch, können Sie widersprechen und den Eintrag wieder löschen lassen. Unser Tipp: Weigert sich die Versicherung, die Eingabe zu löschen, wenden Sie sich an den Ombudsmann der Versicherungswirtschaft.


Fragwürdiges System
Das HIS gilt übrigens als rechtswidrig und soll bis 2011 reformiert werden. Besonders die Praxis, jeden Vertrag mit einer Einwilligungsklausel zur Datensammlung auszustatten, ohne die kein Versicherungsschutz gewährt wird, wird von Verbraucher- und Datenschützern als illegal angesehen. Deshalb sollen die Einwilligungserklärungen künftig transparenter gestaltet werden. Zudem sollen dann Versicherungsunternehmen nur noch begrenzt Zugriff auf die gespeicherten Daten haben und Abfragen einheitlicher geregelt werden. 

 


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