Beleihungswert
Der
Beleihungswert ist der nachhaltig erzielbare Wert des
Beleihungsobjekts unter Berücksichtigung aller maßgebenden Umstände.
Die Ermittlung eines Beleihungswertes ist im
Hypothekenbankgesetz unter § 12 vorgeschrieben, wobei der Beleihungswert von
Bank zu Bank unterschiedlich ermittelt werden kann.
Der Beleihungswert ist oft die Grundlage für die
Kreditgewährung, da hierbei zur längerfristigen Risikobeurteilung vom
Verkehrswert des
Objektes (= aktueller
Marktwert des Objektes) Sicherheitsabschläge vorgenommen werden, um eventuelle Marktschwankungen aufzufangen.