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Die „Kopfpauschale“ – was ist das eigentlich?  

Teurer Schutz: Ratenzahlung bei Versicherungen

 

Immer Neues im Gesundheitswesen. Erst kündigten zehn gesetzliche Krankenkassen an, ihre Mitglieder mit einem monatlichen Zusatzbeitrag von acht Euro oder mehr zu belasten. Und nun will Bundesgesundheitsminister Rösler (FDP) auch noch eine „Kopfpauschale“ von 29 Euro einführen. Sollen Versicherte etwa bei unveränderten Leistungen der Kassen doppelt draufzahlen? Und wie kommt der Minister überhaupt auf 29 Euro? 


Die Vorgeschichte
Zur Beruhigung vorab: Die Kopfpauschale soll nicht zum Zusatzbeitrag hinzukommen, sondern ihn ersetzen. Hinter den beiden Wortungetümen verbergen sich unterschiedliche Vorstellungen davon, wie das Gesundheitswesen wirtschaftlich aufgestellt sein sollte. Als 2005 die Große Koalition die Bundesregierung übernahm, stand eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung auf der Agenda ganz oben. Die SPD wollte eine „Solidarische Bürgerversicherung“, bei der alle Bürger einen bestimmten prozentualen Anteil ihrer gesamten Einkünfte zahlen. Die Unionsparteien hingegen waren für eine „Gesundheitsprämie“ oder Kopfpauschale: Alle Bürger zahlen unabhängig von ihrem Einkommen den gleichen Beitrag, und Geringverdiener bekommen vom Staat entsprechende Beihilfen. So sollen die Gesundheits- von den Arbeitskosten abgekoppelt und die Unternehmen entlastet werden.

Bei den Verhandlungen über einen Kompromiss kam das bestehende System heraus: Gezahlt wird ein Einheitsbeitrag von 14,9 Prozent des Bruttolohns, von denen der Arbeitgeber sieben Prozent und der Arbeitnehmer 7,9 Prozent übernimmt. Die Gelder fließen zunächst in den Gesundheitsfonds und werden dann an die Kassen verteilt. Kommt eine Kasse mit ihrem Anteil nicht aus, kann sie einen Zusatzbeitrag verlangen – maximal ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens eines Mitglieds. Ein Zusatzbeitrag von bis zu acht Euro monatlich ist ohne Einkommensprüfung möglich.

Wie geht es weiter?
Leider funktionierte das neue System nur ein Jahr lang ohne Zusatzbeiträge, da die ohnehin schon hohen Kosten im Gesundheitswesen zuletzt regelrecht explodiert sind. Inzwischen haben rund 8,7 Millionen der 51 Millionen Versicherten erfahren, dass sie draufzahlen müssen. Zwar haben 50 der insgesamt 169 Kassen einen Zusatzbeitrag für das laufende Jahr ausgeschlossen, aber über kurz oder lang werden die meisten Kassen ihre Mitglieder damit belasten. Schließlich könnte jüngsten Prognosen zufolge 2011 im Gesundheitsfonds eine Finanzlücke von 15 Milliarden Euro klaffen.

Ob das Kostenproblem innerhalb des bestehenden Systems gelöst werden kann oder nicht, darüber gibt es unterschiedliche Meinungen. Bundesgesundheitsminister Rösler will jedenfalls zunächst die 0,9 Prozent Differenz zwischen dem Arbeitgeber- und dem Arbeitnehmeranteil am Einheitsbeitrag in eine „kleine Kopfpauschale“ umwandeln und so einen Systemwechsel einleiten. Dieser Anteil am Einheitsbeitrag ist zur Finanzierung von Zahnersatz gedacht, und offenbar hält man im Ministerium dafür eine Größenordnung von 29 Euro für passend. Genaue Berechnungen sind bislang nicht bekannt.

Die Kopfpauschale hat allerdings auch Gegner, und zwar starke: Die CSU ist dagegen, und auch die CDU, die ursprünglich dafür war, geht auf Abstand zu Röslers Plänen. Daher hat die Bundesregierung nun eine Kommission eingesetzt, die eine für alle Seiten tragbare Lösung finden soll. Damit ist fast klar: Wenn die Kopfpauschale kommt, dann sicherlich nicht mehr in dieser Legislaturperiode.

Kosten und Leistungen im Blick haben!
Versicherte können das Sonderkündigungsrecht nutzen, das sie bei Einführung eines Zusatzbeitrags haben, und zu einer Kasse wechseln, bei der sie nicht draufzahlen müssen. Sie sollten jedoch auf jeden Fall auch die angebotenen Leistungen im Blick haben, die von Kasse zu Kasse ganz unterschiedlich sind. Aktuelle Informationen und den für Sie passenden Anbieter finden Sie in unserem Vergleich.

Zum Krankenkassen-Vergleich


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