Der vergleich.de Newsletter im März 2010Artikel weiterempfehlen Wussten Sie schon?
Die Schufa gilt als die Datenkrake der Bundesrepublik: Ohne sie geht gar nichts. Jeder, der bereits einmal einen Kaufvertrag, Handyvertrag oder Kreditantrag unterschrieben hat, ist bei der Schufa gespeichert. Wer wissen möchte, welche Informationen bei der Schufa über ihn hinterlegt sind, kann jetzt einmal jährlich kostenlos eine Schufa-Auskunft anfordern.

Eine Eigenauskunft pro Jahr kostenlos Ab dem 1. April 2010 haben Verbraucher einmal jährlich die Möglichkeit, eine kostenlose Eigenauskunft bei der Schufa einzuholen. Diese kann per Telefon, online oder in einem der Schufa-Service-Center beantragt werden und wird dann per Post dem Verbraucher zugesandt. Inhalt sind die Kundennummer, der Name, das Geburtsdatum und der Geburtsort sowie aktuelle und frühere Anschriften des Kunden. Außerdem werden Angaben zu Ratenkrediten und Kreditkarten aufgeführt, ebenso wie Informationen zu offenen Forderungen. Auch die Score-Werte sind in der Schufa-Auskunft hinterlegt.
Wer die Schufa-Auskunft allerdings nicht für sich selbst, sondern für Dritte braucht, muss künftig tiefer in die Tasche greifen: 18,50 Euro kostet künftig die Bonitätsauskunft. Dabei ist der erste Teil der Datenübersicht speziell zur Weitergabe an Dritte konzipiert und enthält nur Informationen, die für den Vertragsabschluss relevant sind. Der zweite Teil ist für den Verbraucher bestimmt und beinhaltet Angaben zu den bei der Schufa gespeicherten Daten des Kunden.
Das sollten Sie über die Schufa wissen Die Schufa verwaltet Daten von rund 59 Millionen Bundesbürgern und bearbeitet rund 70 Millionen Auskünfte pro Jahr. Zu ihren Kunden gehören z.B. Banken, Leasing-Gesellschaften, Stromanbieter, Mobilfunkunternehmen, Versandhändler und Wohnungsbaugenossenschaften. Gespeichert werden u.a. allgemeine Angaben zur Person, Daten über laufenden und bereits abbezahlte Kredite sowie Informationen über Girokonten, Kreditkarten, Handy- und Leasingverträge. Negativ auf den Schufa-Score wirken sich vor allem Mahnverfahren, Vollstreckungsbescheide, eidesstaatliche Versicherungen und Privatinsolvenzen aus. Die Schufa speichert keine Daten über das Einkommen, Depotwerte und andere Vermögensverhältnisse.
Aus allen gespeicherten Daten setzt sich der so genannte Scoring-Wert zusammen. Er gibt die statistische Wahrscheinlich dafür an, ob ein Kredit zurückgezahlt wird oder nicht. Zur Berechnung werden im Übrigen auch geografische Informationen mit einbezogen, wie beispielsweise die Bevölkerungsstruktur, die Arbeitslosenquote, die Scheidungsrate oder die Lebenserhaltungskosten am Wohnort des Verbrauchers.
Wenn die Schufa-Auskunft falsche Daten enthält Sobald Sie Ihre Eigenauskunft in den Händen halten, sollten Sie alle Angaben einmal prüfen. Entdecken Sie einen Fehler, so können Sie diesen umgehend korrigieren lassen. Beispielsweise verwendeten früher einige Banken - wollte man sich nur nach den Kreditkonditionen erkundigen - statt einer Konditionsanfrage die Kreditanfrage. Diese beeinflusst aber bei wiederholtem Stellen den Score-Wert negativ. Eine reine Konditionsanfrage verändert den Score-Wert dagegen nicht.
Auch veraltete Daten sorgen oft für eine schlechtere Schufa-Bewertung. So müssen zum Beispiel Einträge über Kreditverträge drei Jahre nach Rückzahlung des Kredites gelöscht werden. Ebenso werden bezahlte Rechnungen drei Jahre nach Eintragung gelöscht; ausstehende Beträge unter 1.000 Euro müssen sogar sofort gelöscht werden, wenn diese binnen eines Monats getilgt werden.
Um einen Fehler zu berichtigen, wenden Sie sich am besten schriftlich an die nächste Schufa-Beratungsstelle und schildern ausführlich, welcher Eintrag aus welchem Grund falsch ist. Parallel dazu sollten Sie sich auch an das Unternehmen richten, welches die fehlerhaften Daten verursacht hat. Denn nur dieses kann die Daten gegenüber der Schufa berichtigen.

Artikel bewerten:

Übermittlung Ihrer Stimme...
Die Themen in diesem Newsletter
|