Was wäre wenn...? Spätestens bei der Gründung einer eigenen Familie sollte man sich dieser unangenehmen Frage stellen. Stirbt der Hauptverdiener, stehen die Hinterbliebenen oftmals vor finanziellen Schwierigkeiten. Im besten Fall müssen sie ihre Ausgaben nur einschränken, im schlimmsten Fall droht der wirtschaftliche Ruin. Doch auch für Bauherren und Unternehmer ist die Risikolebensversicherung ein wichtiger Baustein der Hinterbliebenenabsicherung.


Familien Für alle, die Ehe- oder Lebenspartner und Kinder günstig absichern möchten, ist die Risikolebensversicherung die optimale Absicherung. Besonders junge Familien, die noch die Ausbildung ihrer Kinder finanzieren müssen, sollten sich absichern. Stirbt die versicherte Person plötzlich aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit, zahlt die Versicherung eine vorher vereinbarte Summe aus.
Ratsam ist es, dass beide Partner vorsorgen. Denn auch wenn einem nicht berufstätigen Elternteil etwas zustößt, entstehen erhebliche Kosten. So muss der Hinterbliebene jetzt beispielsweise für die Kinderbetreuung sorgen und/oder eine Haushaltshilfe engagieren. Möglich ist auch eine gemeinsame Absicherung. Der Nachtteil hier: Sie zahlt nur beim Tod des zuerst Sterbenden
Bauherren Auch für Bauherren ist der Abschluss einer Risikolebensversicherung sinnvoll. Oft kann der Hinterbliebene die Raten für die Immobilienfinanzierung nicht mehr selbst bezahlen – dann droht die Zwangsversteigerung. Eine Risikolebensversicherung gewährleistet, dass die Beiträge weiter regelmäßig gezahlt werden können und die Immobilie in der Familie bleiben kann.
Eine Variante der Risikolebensversicherung für Darlehensnehmer ist die Restschuldversicherung. Während die Risikolebensversicherung die vorher vereinbarte Todesfallsumme leistet, zahlt die Restschuldversicherung genau die Summe, die man dem Kreditgeber zum Zeitpunkt des Todes noch schuldig wäre. So ist die zumindest die Finanzierung des Hauses gesichert.
Unternehmen Stirbt ein geschäftsführender Gesellschafter, löst dies meist wirtschaftliche Probleme für das Unternehmen aus. Viele mittelständische Unternehmen mussten bereits geschlossen werden, weil der hinterbliebene Partner plötzlich vor unlösbaren finanziellen Schwierigkeiten stand. Wenn der alleinige Geschäftsführer stirbt, muss zudem vorübergehend ein Ersatz eingestellt und bezahlt werden. Auch eventuelle Kredite müssen weiter bedient werden. Eine Risikolebensversicherung bietet finanziellen Spielraum und kann Hinterbliebene und Geschäftspartner vor wirtschaftlichen Problemen und dem Risiko einer Unternehmensinsolvenz bewahren.
Tipps zur Vertragsgestaltung Wichtig sind vor allem die Höhe der Versicherungssumme und die Laufzeit. Eltern mit kleinen Kindern brauchen beispielsweise eine höhere Versicherungssumme, da diese noch nicht für sich selbst sorgen können. Anders bei Eltern mit erwachsenen Kindern, hier kann eine niedrigere Versicherungssumme gewählt werden. Grundsätzlich sollte die Versicherungssumme so hoch angesetzt sein, dass die Kinder bis zum Ende der Ausbildung versorgt sind.
Unser Tipp: Ermitteln Sie vor der Vertragsunterzeichnung Ihren individuellen Bedarf. Beziehen Sie dabei nicht nur die Anzahl und das Alter der Kinder mit ein, sondern überlegen Sie auch, inwiefern sich die Lebenslage für Ihren Partner verändert. Kann er vielleicht nicht mehr Vollzeit arbeiten gehen, weil er sich jetzt um die Kinder kümmern muss? Auch eventuelle Kreditverpflichtungen sollten bedacht werden. Wir empfehlen Ihnen eine Versicherungssumme von mindestens 3 bis 5 Bruttojahresgehältern.
Sie können im Versicherungsvertrag zudem festlegen, wer von der Summe profitieren soll. Das kann eine einzelne Person sein oder auch mehrere, wie z.B. die Kinder oder der Partner des Familienunternehmens.
Vor Abschluss einer Risikolebensversicherung verlangen die Unternehmen meist eine Gesundheitsprüfung. Diese besteht aus einem Fragenkatalog, der unbedingt wahrheitsgemäß beantwortet werden sollte. Bei sehr hohen Summen oder bei älteren Kunden wird eine ärztliche Untersuchung gefordert. Unser Tipp: Vereinbaren Sie eine Nachversicherungsgarantie. So können Sie die Versicherungssumme bei bestimmten Anlässen, wie beispielsweise der Geburt von Kindern, einer Heirat oder dem Kauf einer Immobilie, noch einmal ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen.
Erbschaftssteuer sparen Leistungen aus der Risikolebensversicherung sind – so lange sie unter die Freibeträge der Erbschaftssteuer fallen - steuerfrei. Doch auch wenn es sich um größere Summen handelt, kann die Erbschaftssteuer gespart werden - vorausgesetzt, Sie haben die richtige Vertragsgestaltung gewählt. Dies ist besonders wichtig bei nicht-ehelichen Lebensgemeinschaften, da der Erbschaftssteuerfreibetrag hier wesentlich niedriger ist als bei Verheirateten.
Nicht-eheliche Lebenspartner sollten sich deshalb gegenseitig über Kreuz versichern: Damit versichert ein Partner jeweils den anderen über seinen Vertrag, so dass Versicherungsnehmer und Bezugsberechtiger identisch sind. Wichtig: der Versicherungsnehmer muss die Beiträge dabei auch wirklich selbst und am besten von seinem eigenen Konto zahlen, da es sich ansonsten um eine Schenkung handelt, die wiederum steuerpflichtig sein könnte.
Günstige Beiträge Familien mit Kindern, Bauherren und Unternehmer sollten auf eine Risikolebensversicherung nicht verzichten. Da kein Kapital angespart wird, sondern nur bei Eintreten des Versicherungsfalles gezahlt wird, sind die Beiträge erheblich niedriger als bei einer Kapitallebensversicherung. So können Sie Ihre Familie über unserem Vergleich beispielsweise bereits für unter 20 Euro im Monat absichern. Besonders vorteilhaft: Der Versicherungsschutz besteht bereits ab der Zahlung des ersten Beitrags.

|