Ihr Hausrat wurde ohne Ihre Mitschuld bei einem Wasserschaden zerstört – eigentlich ein klarer Fall für die Versicherung. Doch die Zahlung wird immer wieder hinausgezögert, sämtliche Beschwerden an die Versicherung bleiben ungehört. Was also tun? Für eine teure Klage fehlt Ihnen das Geld. Es gibt jedoch eine Institution, die Ihre Ansprüche außergerichtlich und ohne finanzielle Risiken prüft – den Ombudsmann für Versicherungen.


Kostenlos und unabhängig Der Ombudsmann fungiert als neutraler Schlichter für Streitigkeiten zwischen Kunden und Versicherungsunternehmen. Zu seinen Aufgabenbereichen zählen Haftpflicht-, Rechtschutz-, Wohngebäude- und Hausratversicherungen sowie Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Renten- und Lebensversicherungen. Für den Bereich Krankenversicherung gibt es einen eigenen Ombudsmann.
Für den Verbraucher ist die Inanspruchnahme des Ombudsmannes kostenfrei. Zudem sind die Versicherungen verpflichtet, dem Schiedsspruch bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro zu folgen. Dem Kunden steht es allerdings frei, die Entscheidung des Ombudsmannes zu akzeptieren oder bei einem negativen Schiedsspruch doch vor Gericht zu ziehen.
Grundsätzlich bearbeitet die Schlichtungsstelle nur Verfahren bis zu einem Streitwert von 80.000 Euro. Auch Kunden, die sich von einem Versicherungsvermittler schlecht beraten fühlen, können den Ombudsmann in Anspruch nehmen. Zwar kann dieser den Vermittler nicht zur Rechenschaft ziehen, dennoch kann er ein Gutachten erstellen, das dann vor Gericht verwendet werden kann.
So funktioniert das Verfahren Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Ombudsmannes ist eine erfolglose Beschwerde bei Ihrer Versicherung. Haben Sie alle Unterlagen bei der Schiedsstelle eingereicht, holt der Ombudsmann eine Stellungnahme der Versicherung ein. Oft überdenken Versicherungen dann noch einmal ihre Entscheidung und das Verfahren kann bereits an dieser Stelle erfolgreich beendet werden.
Mit der Stellungsnahme des Versicherers überprüft der Ombudsmann dann, ob die Beschwerde gerechtfertigt ist. Dazu zieht er Gesetze und die Rechtssprechung der Gerichte heran. Fällt der Schiedsspruch zugunsten des Versicherers aus, erklärt der Ombudsmann Ihnen ausführlich, warum die Entscheidung korrekt war. Sie können dann noch eine gerichtliche Klärung herbeiführen. Wichtig: Während des Ombudsmannverfahrens wird die Verjährungsfrist außer Kraft gesetzt, Ihnen entstehen also hier keine Nachteile.
Entscheidet der Ombudsmann zu Ihren Gunsten, gibt er dem Unternehmen - bei einem Streitwert über 5.000 Euro - eine Hilfestellung, wie es die Angelegenheit für Sie richtig stellen soll. Diese Empfehlung ist zwar für das Versicherungsunternehmen nicht bindend, allerdings folgen die meisten Unternehmen dieser fast immer.
Vorteil Verbraucher Wer also Ärger mit der Versicherung hat, braucht nicht gleich zu klagen. Ein positiver Schiedsspruch des Ombudsmannes für Versicherungen kann dagegen für die Versicherer bindend sein – für Sie jedoch bleibt immer bleibt die Wahl, die Entscheidung zu akzeptieren oder auch nicht.
Der unparteiische Ombudsmann gibt Versicherungskunden daher nicht nur die Möglichkeit, Streitigkeiten mit seiner Versicherung rasch und kostenlos zu klären. Ein weiterer, großer Vorteil liegt auch in der Schnelligkeit des Verfahrens: Fast alle Fälle werden innerhalb von drei Monaten entschieden.
Der Ombudsmann für Versicherungen Der Ombudsmann für die Private Kranken- und Pflegeversicherung
Übrigens: Versicherer müssen die Homepage und die Adresse des Ombudsmannes auf ihren Internetseiten angeben. Meist finden Sie diese im Impressum.

|