Newsletter, vergleich.de 22. Mai 2009

 

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Privathaftpflicht: Sicher ist sicher – und gar nicht teuer

Sie wollten doch nur in Ruhe einkaufen gehen. Beim Beladen Ihres Autos rollt jedoch der Einkaufswagen weg – direkt auf die Straße. Ein Fahrradfahrer versucht noch auszuweichen, stürzt aber dabei unglücklich und bricht sich beide Arme. Zu allem Unglück haben Fahrrad und Einkaufswagen auch noch deutliche Spuren an einem parkenden Auto hinterlassen. 



Gar nicht so abwegig die Situation, oder? In diesem Fall müssten Sie sich auf Schadensersatzforderungen von Fahrrad-Fahrer und PKW-Halter gefasst machen, der Fahrradfahrer könnte zusätzlich auch noch Schmerzensgeld fordern. Wer jetzt keine Private Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, muss diese Forderungen aus eigener Tasche bezahlen.


Jeder sollte eine haben
Sei es ein selbstverschuldeter Unfall oder auch nur die zerbrochene Vase beim Nachbarn – jeder haftet für selbst verursachte Schäden mit seinem Vermögen. Eine private Haftpflichtversicherung ist deshalb unverzichtbar, denn sie bewahrt Sie vor dem finanziellen Ruin. Gerade bei Personenschäden kann die Schadensumme schnell in die Hunderttausende gehen. Eine hohe Versicherungssumme ist deshalb ernorm wichtig: Sach- und Personenschäden sollten mit mindestens 3 Millionen Euro gedeckt sein.

Macht Sie jemand für einen Schaden verantwortlich, den Sie gar nicht begangen haben, prüft die private Haftpflichtversicherung, ob die Ansprüche Dritter gerechtfertigt sind. Bei einem Rechtsstreit übernimmt die Versicherung dann auch die Prozesskosten und vertritt den Beklagten vor Gericht. Wer auf Nummer sicher gehen will, vereinbart zusätzlich eine so genannte Ausfalldeckung. Dann zahlt die Versicherung auch, wenn Sie selbst geschädigt wurden, Ihr Gegner aber nicht haftpflichtversichert ist.


Was ist versichert – und was nicht?
Die private Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von

  • Personenschäden (wenn Sie z.B. einen Unfall verursachen)

  • Sachschäden (wenn Sie beispielsweise bei Freunden den Rotwein auf den teuren Teppich vergießen  )

  • Vermögensschäden (z.B. Ersatzansprüche wegen entgangener Gewinne)

  • Mietschäden (wenn Sie z.B. einen Wasserschaden in der Mietwohnung verursachen)


Nicht versichert sind Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt werden. Auch Schäden, die Sie bei Freundschaftsdiensten verursachen, sind nicht gedeckt; es sei denn, eine entsprechende Klausel wurde in den Vertrag mit aufgenommen. Ebenso nicht versichert sind Schäden an geliehenen oder gemieteten Gegenständen und Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuges entstehen.


Die perfekte Familienabsicherung
Für eine Familie genügt ein Vertrag, denn der Ehepartner sowie die Kinder sind zuschlagsfrei mitversichert. Dabei ist es egal, ob es sich um leibliche, Pflege- oder Adoptivkinder handelt. Die Kinder dürfen allerdings noch nicht berufstätig oder verheiratet sein. Auch volljährige Kinder sind mitversichert, sofern Sie nach Beendigung der Schulausbildung unmittelbar mit einer Ausbildung oder dem Wehr- bzw. Zivildienst beginnen. Einziger Nachteil einer Familienversicherung: Gegenseitige Ansprüche sind ausgeschlossen.


Viel Schutz für wenig Geld
Nehmen Sie das Wort „Haftpflichtversicherung“ ernst – und unterschätzen Sie nicht das Risiko eines möglichen finanziellen Ruins. Die private Haftpflichtversicherung bieten umfassenden Schutz und reißt dennoch kein Loch ins Portmonee. Günstige Angebote gibt es bereits für knapp 50 Euro im Jahr. Nehmen Sie sich die Zeit für einen Vergleich und holen Sie sich ruhig mehrere Versicherungsangebote ein. Dann brauchen Sie sich im Schadenfall keine Sorgen um Ihr Geld zu machen.

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