Strom & Gas

Einspeisevergütung 2024: Höhe, Hin­tergründe und wann sie sich lohnt

Die Rahmenbedingungen der Ein­spei­se­ver­gü­tung haben sich mit In­kraft­treten der EEG-Novelle geändert. Die EEG-Vergütung für Photo­vol­taik wurde an­ge­hoben und bis 2024 fest­ge­schrie­ben. Wie hoch die Ein­spei­se­ver­gü­tung 2024 aus­fällt und was Sie dafür tun müssen, er­fah­ren Sie hier.

Klaus Fechner
Zuständiger Redakteur für die Bereiche Kredit und Strom & Gas
Stand: 01.02.2024

Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung ist eine Zah­lung, die Be­trei­ber einer An­lage zur Strom­er­zeu­gung er­hal­ten, die den Strom in das öffent­liche Netz ein­spei­sen und so an­de­ren Strom­ver­brauchern zur Ver­fü­gung stellen. Im pri­vaten Be­reich han­delt es sich dabei haupt­säch­lich um Photo­voltaik- und im geringen Maß um Klein­wind­kraft-Anlagen. Die Ein­speise­ver­gütung ist eine Förder­maßnahme, die im Rah­men des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) dazu bei­tra­gen soll, den Anteil um­welt­freund­licher Ener­gie­quellen an der Strom­er­zeu­gung zu er­höhen. Des­halb wird sie auch EEG-Vergütung genannt.

Die Höhe der Ein­speise­ver­gütung wird von der Bundes­netz­agen­tur fest­ge­legt und ist von meh­reren Fak­toren ab­hängig. Dazu gehören u. a.

  • die Energiequelle: Für Strom, der von Photo­vol­taik- oder Windkraft-Anlagen er­zeugt wird, gel­ten je­weils unter­schied­liche Ver­gü­tungen.
  • die Art der Anlage: Je nach Größe und Leistung fällt z. B. die Ein­speise­ver­gütung bei Photo­vol­taik unter­schied­lich aus.
  • der Zeitpunkt der ersten Ak­ti­vie­rung der An­lage: Je eher die Anlage in Be­trieb geht, desto höher ist die Ein­speise­ver­gütung.

Die Einspeisevergütung gibt es sowohl für eine Voll­ein­spei­sung des zu­hause er­zeug­ten Stromes als auch für eine Teil­ein­spei­sung, also wenn nur ein An­teil des pri­vaten Stromes ein­ge­speist wird. Sie wird 20 Jahre lang zu den einmal fest­ge­leg­ten Kon­di­tionen gezahlt.

Wer zahlt die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung zahlt der je­wei­lige Netz­be­treiber an den Haus­halt, der Strom ins Netz ein­speist. Das kann z. B. Vatten­fall, EnBW oder E.ON sein, je nach­dem wo Sie Ihren Wohn­ort haben. Der Netz­be­trei­ber ver­kauft den privat er­zeug­ten Strom nach der Ein­spei­sung wie­derum an der Strombörse.

Wie hoch ist die aktuelle Einspeisevergütung 2024?

Die Antwort auf die Frage, wie viel Cent Ein­spei­se­ver­gütung Sie pro kWh er­hal­ten, hängt von der Leis­tungs­fähig­keit Ihrer An­lage zur Strom­er­zeu­gung ab. Die fol­gende Tabelle zeigt, wie hoch die Ein­speise­ver­gütung 2024 bei In­be­trieb­nahme einer PV-Anlage im Jahr 2024 ist, ge­ord­net an­hand der Leis­tungs­fähig­keit. Für die Be­zeich­nung der Leis­tung wird die Maß­ein­heit Kilo­watt­peak (kWp) genutzt.

Achtung: Die Einspeisevergütung wird am 1. August 2024 und am 1. Februar 2025 jeweils um 0,1 ct/kWh reduziert.

Einspeisevergütung 2024: Tabelle für Photovoltaik-Anlagen

Leistung der PV-Anlage

fester Vergütungssatz bei Teileinspeisung

bei Volleinspeisung

0–10 kWp

8,1 ct/kWh (ab 1.8.2024: 8,0 ct/kWh)

12,9 ct/kWh (ab 1.8.2024: 12,8 ct/kWh)

10–40 kWp

7,0 ct/kWh (ab 1.8.2024: 6,9 ct/kWh)

10,8 ct/kWh (ab 1.8.2024: 10,7 ct/kWh)

40–100 kWp

5,7 ct/kWh (ab 1.8.2024: 5,6 ct/kWh)

10,8 ct/kWh (ab 1.8.2024: 10,7 ct/kWh)

Quelle: Bundesverband Solarwirtschaft, Stand: Januar 2024

Für größere Anlagen und Frei­flächen­an­lagen gel­ten andere Ver­gü­tun­gen, aber die aller­meis­ten pri­vaten PV-Anlagen sind auf dem Dach instal­liert und be­sit­zen eine Leis­tung bis zu 20 kWp. Des­halb be­schränkt sich die Ta­belle auf die ge­nann­ten Werte. Mög­lich ist auch eine eigen­stän­dige Di­rekt­ver­mark­tung des selbst er­zeug­ten Stro­mes. In die­sem Fall gel­ten eben­falls andere Werte. Diese Mög­lich­keit wird von pri­vaten Haus­hal­ten wegen des hohen Auf­wan­des aber kaum genutzt.

Photovoltaikrechner: Hier können Sie die Kosten für eine PV-Anlage berechnen

Der folgende Photo­vol­taik­rech­ner bie­tet Ih­nen die Mög­lich­keit für Ihr Haus ganz kon­kre­te An­ge­bote von Fach­fir­men aus Ih­rer Re­gion zu er­hal­ten, die eine Photo­voltaik­anlage installieren. Dazu sind In­for­ma­tio­nen zum Ge­bäu­de not­wen­dig, z. B. zur Größe des Daches, zum Stand­ort des Ge­bäu­des und zum ak­tu­el­len Strom­ver­brauch des Haus­hal­tes. Es wird Ihnen eine Liste mit Ange­boten von Fach­firmen ange­zeigt, aus der Sie das passende wählen. Ab­schließend geben Sie Ihre Te­le­fon­num­mer und E-Mail­adresse an, da­mit die Ex­per­ten Kon­takt auf­neh­men und Ih­nen kos­ten­frei und un­ver­bind­lich ein An­ge­bot schicken können.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2024 für Windkraft?

Die Einspeisevergütung für kleine pri­vate Wind­kraft­an­lagen auf dem Dach liegt nach An­ga­ben der Bun­des­netz­agen­tur 2024 bei 7,35 ct/kWh. Die Höhe der Zah­lun­gen orien­tiert sich an denen der großen Wind­parks. Für pri­va­te Haus­hal­te ren­tiert sich die Ein­speise­ver­gü­tung für klei­ne Wind­kraft­an­lagen in der Re­gel nicht, weil die In­ves­ti­tions­kos­ten pro er­zeug­ter kWh sehr viel höher sind als bei großen in­dus­tri­ellen Anlagen.

Für kleine Windräder müsste nach einer Studie des Bun­des­ver­ban­des WindEnergie die Ein­speise­ver­gü­tung bei min­des­tens 25 ct/kWh liegen, um ren­tabel zu sein. Wind­kraft ist des­halb besser zum Eigen­ver­brauch als zur Netz­ein­spei­sung geeignet.

Wird die Einspeisevergütung 2024 erhöht?

Nein, sie wird nach den Be­stim­mun­gen des EEG am 1. Februar 2024 und am 1. August 2024 leicht verringert.

Wie hat sich die Einspeisevergütung entwickelt?

Die erste noch sehr geringe Ein­spei­se­ver­gü­tung wurde 1991 mit dem Strom-Ein­speise­gesetz ein­ge­führt. Im Jahr 2000 er­setz­te das Erneuerbare-Energien-Gesetz seinen Vor­gän­ger, ver­bun­den mit einem star­ken An­stieg der Ver­gü­tung. Die Ent­wick­lung der Ein­speise­ver­gü­tung bis 2022 sah seit­dem so aus, dass sie sich von an­fangs knapp 60 ct/kWh auf ca. 8 ct/kWh bei einer Über­schuss­ein­spei­sung ver­rin­gert hat.

Diese Degression war von An­fang an Teil des EEG, aller­dings wurde die De­gres­sions­rate immer wie­der ein­mal ver­ändert. Ei­ni­ge Jah­re ver­rin­ger­te sich die Ein­spei­se­ver­gü­tung für Solar­strom quar­talsvweise, dann monat­lich. So wollte die Poli­tik zu hohe und auch zu nie­drige För­der­sätze je nach dem Aus­bau­vo­lumen ver­hin­dern. Mit der EEG-Novelle 2023 wurde die De­gres­sion bis Januar 2024 aus­gesetzt. Ab Februar 2024 verringert sie sich halbjährlich.

Eigenen Strom auf dem Balkon erzeugen

Sehr viel günstiger als eine auf dem Dach montierte Solar­anlage sind Balkon­kraft­werke. Sie kosten ungefähr ab 600 €, für teurere Modelle zahlen Sie mehrere tausend Euro. Diese kompakten PV-Anlagen werden am Balkon montiert, über eine Steck­dose mit dem Strom­netz verbunden und erzeugen Strom für einen Haus­halt. Unter­nehmen wie z. B. Enpal, Priwatt*, Klarbeit oder Yuma* bieten Komplett­sets, die einfach aufzubauen sind.

Wie bekomme ich die Einspeisevergütung?

Voraussetzung ist die An­mel­dung beim re­gio­na­len Netz­be­trei­ber und beim Markt­stamm­daten­re­gister der Bun­des­netz­agen­tur. Außer­dem ist ein spe­ziel­ler Zwei-Wege-Stromzähler not­wen­dig, der sowohl den pro­du­zier­ten als auch den ein­ge­speis­ten Strom misst. Der Netz­be­trei­ber stellt diesen Zäh­ler in den meis­ten Fällen zur Ver­fügung.

Die Einspeisevergütung wird in der Regel monat­lich vom Netz­be­trei­ber an den Be­trei­ber der pri­va­ten An­lage aus­ge­zahlt. Und wie er­folgt die Ab­rech­nung der Ein­speise­ver­gütung? Für die Ab­rech­nung gibt es zwei Mög­lich­keiten.

  • Variante 1: Zähler­ab­lesung und Ab­rech­nung ein­mal im Jahr mit einer monat­lichen Ab­schlags­zahlung
  • Variante 2: monat­liche Zähler­ab­lesung und Ab­rech­nung mit monat­licher Aus­zah­lung des kon­kre­ten Be­tra­ges des Vormonats

Wer kann die Ein­speise­ver­gü­tung er­hal­ten? Jeder, der Strom aus er­neuer­baren Ener­gien in das öffent­liche Netz ein­speist, kann die Ein­speise­ver­gütung erhalten.

Was passiert, wenn die Einspeisevergütungen auslaufen?

Als Betreiber einer privaten Anlage, mit der Sie selbst­er­zeug­ten Strom in das Netz ein­spei­sen, haben Sie meh­rere Mög­lich­kei­ten nach Ab­lauf der 20-Jahre-Frist zu ver­fahren.

  1. Sie beenden die Ein­spei­sung und nut­zen den Strom nur noch für den Eigen­ver­brauch.
  2. Sie speisen den Strom wei­ter­hin in das Netz ein und er­hal­ten die re­du­zier­te Ver­gü­tung, die zwi­schen 2 und 5 ct/kWh liegt. Set­zen Sie sich recht­zei­tig mit Ihrem Ver­trags­part­ner, also dem Netz­be­trei­ber, in Ver­bin­dung und klä­ren Sie die aktu­ellen Kon­di­tionen.
  3. Sie verkaufen Ihren Strom direkt an einen Ener­gie­ver­sor­ger Ihrer Wahl. Das ist mit sehr viel Auf­wand ver­bun­den und rech­net sich für pri­vate Haus­halte meis­tens nicht.
  4. Sie stellen Ihren Strom einem Dienst­leis­ter zur Ver­fü­gung, der ihn dann weiter­ver­kauft. Auch diese Vari­ante ist auf­wän­dig und in der Regel we­nig lukrativ.

In den meisten Fällen sind für pri­va­te Haus­hal­te mit einer kleinen PV-Anlage die bei­den ers­ten Mög­lich­kei­ten am ein­fachs­ten um­zusetzen.

Gibt es eine Vergütung für meinen Eigenverbrauch?

Nein, die gibt es seit 2012 nicht mehr. Von 2009 an wurde 3 Jahre lang auch eine EEG-Vergütung für den ei­ge­nen Strom­ver­brauch ge­zahlt. Auf die­sem Weg soll­te die Nut­zung von Photo­vol­taik­an­lagen be­son­ders ge­för­dert werden. In­zwi­schen ar­bei­ten die meis­ten An­la­gen so ren­tabel, dass diese zu­sätz­liche För­de­rung vom Ge­setz­geber ab­ge­schafft wurde.

Muss ich für die Einspeisevergütung Steuern zahlen?

Grundsätzlich ja, denn für das Fi­nanz­amt sind Sie in diesem Fall ein Unter­neh­mer, der einen Ge­winn er­wirt­schaf­tet. Es gel­ten aller­dings Aus­nah­men, ins­be­son­dere für pri­vate An­lagen. So wer­den klei­nere An­lagen bis zu einer Leis­tung von 10 kWp auf An­trag nicht als Ge­schäfts­be­trieb an­ge­sehen und es muss keine Steuer ge­zahlt werden. Das be­deu­tet, Sie be­kom­men die Ein­speise­ver­gü­tung 2024 steuer­frei. Auch für An­la­gen über 10 kWp wird in der Regel vom Fi­nanz­amt auf Steuer­frei­heit ent­schie­den, Sie müssen den ent­spre­chen­den An­trag je­doch begründen.

Mit dem EEG 2023 gel­ten da­rüber hi­naus neue Re­ge­lun­gen und Ver­ein­fachungen bei der Um­satz­steuer zur Ein­speise­ver­gü­tung. Wir emp­feh­len, dass Sie sich vor der An­mel­dung beim Netz­be­trei­ber ein­mal von Ihrem Steuer­be­rater be­ra­ten und die De­tails er­klä­ren lassen.

Fazit: Für wen lohnt sich die Photovoltaik-Einspeisung?

Die Bedeutung der Ein­speise­ver­gü­tung als zu­sätz­liche Ein­nahme­quelle ist ge­rin­ger ge­worden. Das hat haupt­säch­lich drei Ursachen:

  • Die Einspeisevergütung hat sich verringert.
  • Die Anschaffung von Photo­vol­taik-Anlagen ist güns­tiger geworden.
  • Im Zuge der Ener­gie­krise sind die Strom­preise stark gestiegen.

Aus diesen Gründen ist es nach Be­rech­nun­gen des Fraun­hofer-Insti­tuts in der Regel güns­ti­ger, den selbst pro­du­zier­ten Strom für den Eigen­ver­brauch zu nut­zen. So kos­tet 1 kWh Solar­strom vom ei­ge­nen Dach ca. 10 ct, da­ge­gen zah­len Sie für 1 kWh Strom bei Strom­lie­fe­ran­ten 35 ct und mehr.

Allerdings kann es sein, dass Sie mehr Strom pro­du­zie­ren, als Sie nut­zen oder spei­chern können. In diesem Fall ist eine Über­schuss­ein­spei­sung wirt­schaft­lich sinn­voll. Stif­tung Waren­test bietet online einen Rechner zur Ein­spei­se­ver­gü­tung 2024. Dort können Sie er­mit­teln, ob und in wel­cher Form sich die Photo­vol­taik-Ein­spei­sung für Ihren Haus­halt lohnt.

Kosten für die Baufi berechnen

Wie viel Haus kann ich mir wirklich leisten? Ist das aktuelle Zinsniveau günstig? Mit unseren Baufinanzierungsrechnern ermitteln Sie schnell und einfach alle anfallenden Kosten für Ihre Immobilie.

Baufinanzierungsrechner
Günstig modernisieren

Mit einem Modernisierungskredit profitieren Sie bei der Modernisierung oder Sanierung Ihrer Immobilie von besonders günstigen Zinsen. Wie das geht? Das zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt!

Modernisierungskredit
So stehen die Bauzinsen 2024

Planen Sie eine Baufinanzierung? Dann sollten Sie die aktuellen Bauzinsen im Blick haben! Denn das aktuelle Zinsniveau entscheidet mit, wie teuer Ihre Baufinanzierung wird. 

Bauzinsen
* Was der Stern bedeutet:
Die Nutzung unserer Informationen und Vergleiche ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Wie jedes andere Verbraucherportal sind auch wir bei Vergleich.de auf Einnahmen angewiesen. Wir refinanzieren uns über Werbeeinnahmen und Empfehlungsprovisionen. Darunter fallen die sogenannten Affiliate-Links. Die mit Sternchen (*) gekennzeichneten Links sind Provisions-Links, auch Affiliate-Links genannt. Wenn Sie auf einen solchen Link klicken und auf der Zielseite, z. B. Amazon, etwas kaufen oder abschließen, bekommen wir vom betreffenden Anbieter oder Online-Shop eine Vermittlerprovision. Es entstehen für Sie keine Nachteile beim Kauf oder Preis.