BEG-Förderung: Kredite und Zuschüsse für energieeffiziente Gebäude

Energieeffiziente Häuser machen Heizen billiger und stoßen weniger CO2 aus. Doch eine neue Heizung oder eine bessere Dämmung sind teuer. Die Bundes­förde­rung für effi­ziente Gebäude unter­stützt Bau­herren mit Zuschüssen und Krediten beim Bau und der Sanierung von Gebäuden. Hier lesen Sie, wer wie viel Geld vom Staat bekommt.

Katharina Fuhrin
Zuständige Redakteurin für die Bereiche Immobilien und Versicherung
Stand: 02.04.2024

Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude?

Die Bundesförderung für effi­ziente Gebäude (BEG) vereint Förder­maßnahmen der Bundes­regierung mit dem Ziel, im Gebäude­sektor weniger CO2 auszu­stoßen und so in Deutschland klima­freund­licher zu bauen und zu sanieren. Private Bau­herren und Inves­toren erhalten mit dieser staat­lichen Förderung sowohl zins­günstige Kredite als auch Zuschüsse.

Die BEG-Förderung besteht seit 2021 und hat einige ältere Pro­gramme im Ge­bäude­bereich ersetzt. Mit dem BEG wurden die Fördermaßnahmen auf die Kredit­an­stalt für Wieder­aufbau (KfW) und das Bundes­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle (BAFA) aufgeteilt. Seit dem Start wurde die Bundes­förderung für effi­ziente Gebäude schon mehr­mals reformiert.

Was wird durch die BEG gefördert?

Die BEG fördert eine Vielzahl von Maß­nahmen, die dazu führen, dass sowohl Bestands­gebäude als auch Neu­bauten eine mög­lichst hohe Energie­effi­zienz erhalten. Bei der Auswahl der förder­fähigen Vor­haben kommt es auf den Gebäude­typ, die Nutzung und die jewei­ligen Maß­nahmen an, denn unter dem Dach der BEG-Förderung befinden sich vier Teil­bereiche. Das sind:

  • die Förderung von klima­freund­lichem Neubau (BEG KfN)
  • die Förderung von Einzel­maß­nahmen (BEG EM)
  • die Förderung der kompletten Sanierung von bestehenden Wohn­gebäuden zu Effizienz­häusern (BEG WG)
  • die Förderung der kompletten Sanierung eines bestehenden Nicht­wohn­gebäudes zu einem Effi­zienzhaus (BEG NWG)

Im Folgenden erklären wir die vier Teil­bereiche.

Neubau klimafreundlicher Gebäude (BEG KfN)

2023 startete das neue Förder­pro­gramm für klima­freund­lichen Neubau. Die KfW vergibt mit dem Pro­gramm 297, 298 zins­güns­tige Kredite für den Neubau oder den Erst­kauf eines Gebäudes, das mindestens der Effi­zienz­haus-Stufe 40 entspricht und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird. Bauherren erhalten Kredite bis zu 150.000 € je Wohn­einheit.

Zusätzlich hat die Bundes­regierung ein Förder­pro­gramm für Familien auf­gelegt, das das alte Bau­kinder­geld ersetzt. Seit Juni 2023 können Familien, die ein Haus kaufen oder bauen wollen, einen Kredit bis zu 270.000 € bean­tragen. Für die Förde­rung durch das Pro­gramm KfW 300 gibt es Ein­kommens-Ober­grenzen. Das zu ver­steuernde Haus­halts­einkommen darf 90.000 € nicht über­schreiten. Jedes im Haus­halt lebende Kind erhöht die Ein­kommens­grenze um 10.000 €.

Einzelmaßnahmen für mehr Energieeffizienz (BEG EM)

Unter der BEG-Förderung Einzel­maß­nahmen (BEG EM) werden ver­schie­dene Vor­haben zusammen­gefasst, die zu mehr Energie­effi­zienz bei Bestands­gebäuden führen. Die förder­fähigen Maß­nahmen teilen sich in fünf Gruppen:

  • die Gebäudehülle (bessere Dämmung von Dach, Fassade oder Geschoss­decken sowie der Aus­tausch von Fenstern und Türen)
  • die Anlagentechnik (z. B. raum­luft­tech­nische Anlagen mit Wärme-/Kälte­rück­gewinnung oder digi­tale Systeme zur Verbrauchs­opti­mierung)
  • die Wärmeerzeuger (Tausch einer alten gegen eine moderne, emissions­arme Heizung)
  • die Optimierung des vor­handenen Heiz­systems zur Ver­besse­rung der Effizienz
  • die Fachplanung und Bau­beglei­tung durch einen Energie­effi­zienz-Experten

Einige Maßnahmen werden mit KfW-Programmen geför­dert, andere vom Bundes­amt für Wirt­schaft und Aus­fuhr­kon­trolle (BAFA). KfW und BAFA unter­stützen die Einzel­maß­nahmen mit Zuschüssen, die nicht zurück­gezahlt werden müssen. Die Höhe der Zuschüsse hängt zum einen von der gewählten Maß­nahme und zum anderen von der erreichten Energie­effi­zienz ab.

  • Zuschüsse für den Heizungstausch

    Ein Schwerpunkt bei den Einzel­maß­nahmen ist der Heizungs­tausch, für den seit Februar 2024 Förder­an­träge bei der KfW (Pro­gramm 458) gestellt werden können. Die Zuschüsse betragen bis zu 23.500 € für den Kauf und Einbau einer neuen, klima­freund­lichen Heizung. Folgende Heizungs­typen werden bezuschusst:

    • solar­thermische Anlagen
    • Bio­masse­heizungen
    • elektrisch ange­triebene Wärme­pumpen
    • Brenn­stoff­zellen­heizungen
    • wasser­stoff­fähige Heizungen
    • den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz

    Vorausgesetzt wird, dass die Heizung in ein bereits bestehendes Gebäude instal­liert wird und sich dadurch die Energie­effi­zienz des Gebäudes und der Anteil erneuer­barer Energien am Endenergie­ver­brauch erhöht. Außer­dem muss das Gebäude zu mindesten 65 % mit erneuer­baren Energien beheizt und der Einbau der Heizung mit der Opti­mierung des gesamten Heizungs­verteilungssystems verbunden sein.

    Die konkrete Höhe des Zuschusses hängt von den real ent­stehenden Kosten ab. Minimum ist eine Grund­förde­rung von 30 % der Ausgaben. Dazu kommen kann ein mög­licher Effi­zienz­bonus, ein Geschwin­dig­keits- und ein Ein­kommens­bonus, sodass der Zuschuss auf maxi­mal 70 % der Investi­tionen steigen kann.

  • Zuschüsse für eine effizientere Gebäudehülle, Anlagen­technik und die Heizungsoptimierung

    Für Einzelmaßnahmen, die z. B. die Dämmung der Fassade erhöhen oder die Arbeit einer bereits vor­han­denen Wärme­pumpe opti­mieren, erhalten Sie vom BAFA einen Zuschuss von 15 %. Der Zuschuss erhöht sich um weitere 5 %, wenn die Maß­nahmen im Rahmen eines indi­vidu­ellen Sanierungs­fahr­plans (iSFP) durch­geführt werden. Dieser Plan legt die sinn­volle Reihen­folge der einzel­nen Maß­nahmen und das ener­ge­tische Ziel fest.

    Die Investitionskosten müssen wenigstens 300 € betragen, damit sie geför­dert werden. Die Ober­grenze liegt bei 60.000 € pro Ein­familien­haus oder Woh­nung. Folgende Liste zeigt Ihnen eine Aus­wahl an mög­lichen Einzel­maß­nahmen, die mit BAFA-Zuschüssen unter­stützt werden:

    • Dämmung des Daches
    • Dämmung der Fassade
    • Dämmung der Geschossdecken
    • Austausch von Fenstern und Türen
    • Erweiterung und Ausbau von Lüftungs­anlagen
    • Installation digitaler Systeme zur Verbrauchs­opti­mierung (Smart-Home)
    • Optimierung des vorhandenen Heiz­systems zur Ver­besse­rung der Effizienz
    • Dämmung der Rohrleitungen
    • Anpassung der Vorlauftemperatur und Pumpen­leis­tung der Heizung
    • hydraulischer Abgleich der Heizung
  • Zuschüsse zur Fachplanung und Baubegleitung

    Die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Energie­effizienz-Experten helfen bei der Umset­zung der einzelnen Maß­nahmen. Die dadurch ent­stehen­den Kosten können Sie mit einem Zuschuss des BAFA von bis zu 50 % reduzieren.

    Allerdings sind die Zuschüsse begrenzt auf 2.500 € bei Ein- und Zwei­familien­häusern. Bei größeren Gebäuden mit mehr Woh­nungen liegt die Höchst­grenze bei 10.000 €.

Zusätzlich zu der Zuschuss-Förderung der Einzel­maß­nahmen können Sie einen Ergänzungs­kredit von bis zu 120.000 € pro Wohn­einheit bei der KfW bean­tragen (KfW 358/359). Dieser Kredit ist an Ein­kommens­grenzen gebunden, die nicht über­schritten werden dürfen. Aktuell liegt die Grenze bei 90.000 € Haus­halts­einkommen im Jahr.

Umfassende Sanierung zu effizienten Wohngebäuden (BEG WG)

Wer ein altes Haus energie­effi­zient saniert, kann zur Finan­zierung das KfW-Pro­gramm 261 nutzen. Es fördert die voll­ständige energie­effi­ziente Sanierung eines alten Gebäu­des und den Kauf eines frisch sanierten Effizienz­hauses. Mit dem Förder­kredit in Höhe bis zu 150.000 € können alle Maßnahmen finanziert werden, die mindes­tens zur Effizienz-Stufe 85 führen. Das ist z. B. die ver­besserte Dämmung des Daches, der Einbau neuer Fenster oder der Tausch einer alten gegen eine moderne Heizung.

Es gilt die Regel: Je höher die erreichte Energie­effi­zienz ist, desto höher fällt der Kredit aus. Darüber hinaus gibt es Tilgungs­zu­schüsse, die den zurück­zu­zahlenden Kredit­betrag redu­zieren. Die Zuschüsse erhöhen sich unter bestimmten Voraus­set­zungen. Dazu gehören:

  • Das sanierte Gebäude ist besonders energie­effizient.
  • Das sanierte Gebäude war vor Beginn der Umbauten besonders klimaschädlich.
  • Bei den Arbeiten werden vorge­fer­tigte Bau­teile genutzt, sodass serielles Sanieren möglich wird.

Sanierung zu effizienten Nichtwohngebäuden (BEG NWG)

Der Begriff Nicht­wohn­gebäude meint z. B. Kitas, Schulen und Büro­gebäude. Wer ein Bestands­gebäude, das nicht zum Wohnen gedacht ist, energie­effi­zient saniert, erhält einen Förder­kredit bis zu 10 Millionen Euro und kann zusätz­lich einen Zuschuss bekommen, der bis zu 35 % der Kredit­höhe abdeckt. Die KfW-Förderung nach den Pro­grammen 263, 264 (Kredit) und KfW 464 (Zuschuss) wird für alle Maß­nahmen vergeben, die zu einer Energie­effizienz-Stufe 70 oder besser führen.

In der folgenden Tabelle haben wir die oben beschrie­benen vier Teil­bereiche der BEG-Förderung und die dazu gehörenden Förder­pro­gramme zusammengefasst.

Die BEG-Förderung im Überblick

Teilbereiche der BEG-Förderung

Fördermaßnahmen der KfW und des BAFA

Neubau klimafreundlicher Gebäude (BEG KfN)

Einzelmaßnahmen (BEG EM)

  • KfW 458 „Heizungstausch“
  • BAFA: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, an der Anlagentechnik (außer Heizung) sowie Fachplanung und Baubegleitung

Sanierung von Wohngebäuden (BEG WG)

Sanierung von Nichtwohngebäuden (BEG NWG)

  • KfW 263, 264
  • KfW 464

Wer bekommt die BEG-Förderung?

Die Bundesförderung für energie­effi­ziente Gebäude steht sowohl privaten Bau­herren und Immobilien­besitzern als auch insti­tutio­nellen Inves­toren zur Verfügung. Das können private oder kommu­nale Unter­nehmen, Genossen­schaften, Stif­tungen und Vereine sein.

Wo und wie stelle ich den Förderantrag für die BEG?

Da die Bundesförderung für effi­ziente Gebäude von der KfW und dem BAFA ausge­zahlt wird, haben Sie zwei ver­schie­dene Ansprech­partner und unter­schied­liche Antrags­ver­fahren für die Förde­rung von Energie­effi­zienz und erneuer­baren Energien.

So läuft die Antragstellung beim BAFA

Sie stellen einen Antrag auf Zuschüsse der BAFA-Förderung für Einzel­maß­nahmen online bei dem BAFA selbst. Dafür gehen Sie auf das BAFA-Portal, wo Sie sich regis­trieren. Zuvor schließen Sie einen Leistungs­vertrag mit der aus­füh­renden Firma, der die Kosten und das Datum der Arbeiten enthält. Diesen Ver­trag laden Sie bei der Antrag­stellung hoch und warten auf den Bewilli­gungs­bescheid. Haben Sie diesen Bescheid erhalten, können die Bau­ar­beiten beginnen. Sind alle bau­lichen Maß­nahmen durch­geführt, laden Sie eine Erklärung im BAFA-Portal hoch, die den erfolg­reichen Abschluss der Sanierungs­maß­nahmen bestätigt. Das BAFA über­weist Ihnen an­schließend den Zuschuss.

So funktioniert die Antragstellung bei der KfW

Die Förderung für den Heizungs­tausch über das Programm 458 bean­tragen Sie online im Kundenportal der KfW. Dafür benö­tigen Sie die Bestä­tigung eines Energie-Experten, aus der Angaben zur geplanten Hei­zung und den förder­fähigen Gesamt­kosten hervor­gehen. Außer­dem ist ein Vertrag mit der aus­füh­renden Firma not­wendig, den Sie eben­falls hoch­laden. Erst wenn Sie eine Zusage von der KfW erhalten haben, können Sie mit dem Heizungs­tausch beginnen.

Planen Sie einen energie­effi­zienten Neu­bau oder die komplette Sanierung eines alten Gebäudes, müssen Sie anders vorgehen. Den Antrag auf die KfW-Förderung stellen Sie nicht direkt bei der KfW, sondern bei einer durch­leiten­den Bank. Das ist in der Regel die Bank, über die Sie Ihr Bau­vor­haben finan­zieren. Dort erhalten Sie auch alle not­wen­digen Infor­mationen zum Ablauf.

Warum benötige ich zur BEG-Förderung einen Energieeffizienz-Experten?

Die Beteiligung eines Energie­effi­zienz-Experten ist bei einigen Förder­maß­nahmen Voraus­setzung für die Vergabe der BEG-Förderung. Auf diesem Weg wird sicher­gestellt, dass die geplan­ten Maß­nahmen auch wirk­lich zu mehr Energie­effi­zienz führen.

Der Energie-Experte soll von Anfang an in die Planungen und die Umsetzung einge­bunden sein und erstellt auf Wunsch einen indi­vidu­ellen Sanierungs­fahrplan (iSFP), der alle not­wendigen Schritte enthält. Außer­dem beschei­nigt er zum Abschluss des Bau- oder Sanierungs­vor­habens, dass die zuvor fest­gelegten energe­tischen Ziele auch wirk­lich erreicht wurden.

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Energie-Experten finden

Die Deutsche Energieagentur DENA bietet eine Übersicht über alle zugelassenen Energieeffizienz-Experten. Dort können Sie nach wohnortnahen Experten in Ihrer Region suchen.

Welches Ziel wird mit der neuen BEG-Förderung verfolgt?

Die BEG-Förderung wurde im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 ent­wickelt und will stär­kere An­reize für In­vesti­tionen in Nach­haltig­keit, Ener­gie­effi­zienz und erneuer­bare Ener­gien setzen. Auf diesem Weg soll durch eine Kom­bina­tion aus Energie­ein­sparung und dem Ein­satz erneuer­barer Energien ein Bei­trag zum Er­reichen der Energie- und Klima­ziele im Ge­bäude­sektor ge­leis­tet wer­den. Ein wichtiger Bau­stein ist die erhöhte Förde­rung von Bau­herren und Inves­toren, wenn höhere Energie­stan­dards erreicht werden.

Fazit: Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude den Klimaschutz unterstützen

Die BEG-Förderung unterstützt Bau­herren, die ein Gebäude energie­effi­zient bauen und teil­weise oder komplett sanieren wollen. Dabei kann es sich um neue Fenster, eine neue Heizung oder eine bessere Dämmung der Haus­fassade handeln. Im Rahmen der staat­lichen Förde­rung werden Zu­schüsse und günstige Förder­kredite ausgezahlt.

Von den baulichen Maßnahmen profi­tieren zum einen die Immo­bilien­besitzer selbst, da Heiz­kosten redu­ziert werden. Durch die effi­ziente Bau­weise wird zum anderen auch der CO2-Ausstoß redu­ziert, was dem Schutz des Klimas hilft.

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