IM INTERVIEW: Sandra Birlin, Steuerberaterin bei CONSULTTEAM

Sandra_BirlinSind Sie mit Ihrer Steuererklärung in den letzten Zügen? Oder denken Sie über einen Besuch beim Steuerberater nach? Knapp vor Toreschluss haben wir Sandra Birlin, Steuerberaterin bei CONSULTTEAM, interviewt. Sie erklärt kurz und bündig, wer seine Steuererklärung jetzt abgeben muss und wer eine Fristverlängerung beantragen kann.

Frau Birlin, heute wird es für viele Steuerzahler langsam brenzlig – der Stichtag zur Abgabe der Steuererklärung 2011 ist der 31. Mai. Dieser Termin gilt aber nicht für alle Bundesbürger. Wer muss denn nun bis Ende Mai abgeben und wer nicht?

Bis zum 31. Mai 2012 müssen Steuerpflichtige –alle natürlichen und juristischen Personen- die Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2011 beim Finanzamt einreichen.

Allerdings gibt es tatsächlich Ausnahmen davon. So sind Arbeitnehmer, die neben Arbeitnehmereinkünften keine weiteren positiven Einkünfte über 410 Euro erzielen, nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Die gezahlte Lohnsteuer auf den Arbeitslohn hat dann Abgeltungscharakter. Dennoch müssen gerade Arbeitnehmer in einer ganzen Reihe von Fällen eine Steuererklärung abgeben, zum Beispiel wenn Ehegatten die Steuerklassenkombination III und V gewählt haben.

Gleiches gilt für Arbeitnehmer, die in einem Kalenderjahr in mehreren Arbeitsverhältnissen beschäftigt waren und mehr als 10.200 Euro beziehungsweise bei Zusammenveranlagung 19.400 Euro verdient haben. Auch Arbeitnehmer, die sogenannte Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Kranken-, Mutterschafts- und Elterngeld nach sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften) von mehr als 410 Euro bezogen haben, kommen um die Steuererklärung nicht herum.

Zudem wird die Abgabe zur Steuererklärung zur Pflicht, wenn auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen ist. Wer allerdings einen Kinderfreibetrag, Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrag hat eintragen lassen, darf sich entspannen – hier muss keine Steuererklärung abgegeben werden.

Ebenfalls können sich Rentner, die ausschließlich eine gesetzliche Rente erhalten, von der Abgabe der Steuererklärung befreien lassen.

Und werden ausschließlich Kapitaleinkünfte erzielt, bei denen Abgeltungssteuer abgeführt wurde, so ist man auch von der Abgabe der Steuererklärung befreit. Allerdings gelten wie immer auch hier, viele Sonderregelungen, daher sollte man hier besonders achtsam sein.

Für alle anderen gilt aber tatsächlich die Pflicht der Abgabe der Steuererklärung. Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellt, endet die Frist grundsätzlich zum 31. Dezember 2012.

Kommen Zweifel auf, ob Sie abgeben müssen oder nicht, dann sollten Sie kurz einen Steuerberater anrufen und sich beraten lassen. Dies kann unter Umständen viel Ärger und gegebenenfalls auch Geld ersparen.

Sie sehen selbst, so einfach ist selbst diese Frage nicht zu beantworten!

Steuerzahler, die jetzt abgeben müssten und denen die Zeit zu knapp wird, können eine Fristverlängerung beantragen. Welche Gründe für eine Verlängerung akzeptiert denn das Finanzamt?

Eine Fristverlängerung ist nur in begründeten Fällen (schwere Krankheit, Geburt eines Kindes etc.) möglich. Dennoch sollte man es stets das Finanzamt kontaktieren, wenn die Zeit zu knapp wird und eine Fristverlängerung beantragen, damit nicht vermeidbare Probleme gar nicht erst entstehen. Das Finanzamt zeigt sich meistens kulant. Die dann gewährte Frist sollte man aber auf jeden Fall einhalten!

Kommen wir noch zu einigen Spezialthemen der Steuererklärung, zum Beispiel dazu, welche Versicherungen steuerlich absetzbar sind. Dazu gehören etwa Policen zur privaten Vorsorge wie Rentenversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen. Was gilt es hier zu beachten?

Im Rahmen der Steuererklärung können sowohl Aufwendungen zur Altersvorsorge als auch Aufwendungen zu anderen Formen der Vorsorge steuerlich geltend werden. Zu den Altersvorsorgeaufwendungen gehören zum Beispiel Aufwendungen für die spätere Altersrente bei der gesetzlichen Rentenversicherung oder für landwirtschaftliche Altersklassen, berufsständische Versorgungseinrichtungen oder Rürup-Rentenversicherungen.

Daneben besteht die Möglichkeit, die sogenannten anderen Vorsorgeaufwendungen, zu denen insbesondere Versicherungen gehören, abzusetzen. Übergeordnet kann man sagen, daß alles, was der eigenen Absicherung dient, absetzbar ist. Dazu gehören insbesondere: Arbeitslosigkeit, Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherungen,Haftpflichtversicherungen, Unfallversicherungen, Lebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden sowie andere Risikoversicherungen, die eine Versicherungsleistung im Todesfall vorsehen.

Aber Achtung: auch bei diesen Ausgaben gibt es Höchstgrenzen und Regeln. Daher sollte man sich hier von einem Profi beraten lassen und genau hinschauen, was für einen selbst paßt und welche Beträge davon wirklich in die Steuererklärung gehören.

Außerdem brummt gerade der Immobilienmarkt, das Thema Immobilie & Steuer rückt daher in den Vordergrund. Hauskäufer können ja bekanntlich den Kaufpreis von vermieteten Wohngebäuden abschreiben. Welche Kosten können Immobilienbesitzer noch von der Steuer absetzen?

Zu den typischen Werbungskosten bei einer vermieteten Wohnung gehören

- die Abschreibung auf die Immobilien

- Ausgaben für den Bezug von Wasser, Strom oder Brennstoff

- die Grundsteuer

- die Abschreibung auf vermietete Einrichtungsgegenstände

- die Finanzierungskosten (Zinsen für Hypothek, Grundschuld, Disagio, Abschlussgebühr Bausparvertrag), soweit mit der Wohnung im Zusammenhang stehend. Achtung: nicht die Tilgung ! Diese stellt keine Ausgabe dar.

- das Hausgeld bei einer Eigentumswohnung (jedoch ohne Zuführung zur Instandhaltungsrücklage)

- Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten

- Kosten für Rechtsberatung im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis

- Kosten der Steuerberatung für die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

- Versicherungen, die die Immobilie betreffen

- Erbbaupachtzins

- Verwaltungskosten (Büromaterialien, Reisekosten zum vermieteten Objekt und zu Eigentümerversammlungen, etc.)

Die Werbungskosten sind grundsätzlich in dem Jahr steuermindernd abzusetzen, in dem sie abgeflossen sind.

Bei Anlageprodukten wie Aktien werden pauschal 25 Prozent Abgeltungssteuer fällig. Für wen lohnt sich dann noch die Anlage KAP bei der Steuererklärung, in die der Anleger ihre Kapitaleinkünfte einzeln eintragen kann?

Grundsätzlich lohnt sich dann die Abgabe, wenn der persönliche Steuersatz unter 25% liegt, dann kann man die Kapitaleinkünfte mit dem persönlichen Steuersatz besteuern lassen. Ebenfalls sollte eine Anlage KAP abgegeben werden, wenn die Freibeträge bei den Banken nicht ausgeschöpft wurden. Zudem gibt es viele Sonderregelungen, bei denen eine Abgabe der Anlage KAP zwingend ist.

Wenn Sie an Ihre persönlichen Erfahrungen denken: Welche Fehler werden besonders gerne bei Steuererklärungen gemacht?

Steuerpflichtige verschenken sehr viel Geld, weil sie keine Einkommensteuererklärung abgeben. Gerade Arbeitnehmer haben in den vergangenen Jahren hier oftmals auf Erstattungen verzichtet, weil das Ausfüllen der Steuererklärungen sie abschreckt.

Wenn sie dann aber ausgefüllt wird, dann wird alles, aber auch wirklich alles dort hinein geschrieben. Dann heißt es immer, „das kann man doch absetzen!“ Da ist es schon manchmal sehr kurios, was die Steuerpflichtigen alles als Werbungskosten ansetzen, sowie das Hundefutter für den vermeintlichen Wachhund.

Sowohl der Steuerzahler als auch Finanzamt können sich irren und Fehler beim Erstellen der Steuererklärung begehen. Wie werden diese am besten behoben?

Hierzu gibt es genaue Verfahrensregeln, an die sich beide Seiten halten müssen. Meistens geht es aber am schnellsten und unkompliziertesten über den direkten Weg zwischen Finanzamt und Steuerpflichtigen oder dessen Steuerberater. Erst wenn es richtig knirscht und kracht, kommt es zu Rechtstreitigkeiten vor Gericht.

Auch Sie möchten wir gerne fragen: Wie haben Sie Ihr erstes Geld verdient und wie haben Sie es verwendet?

Mein erstes Geld habe ich beim Zeitungsaustragen in unserem Heimatdorf verdient. Damit wurde dann ein Damenfahrrad mit Fünf-Gang-Schaltung in rosa (!) erworben. Das mußte sein! Später wurde dies jedoch mit Sprühfarben angesprüht und hatte eher Hippie-Charakter.

Abschließend gibt Ihnen Sandra Birlin noch folgenden Tipp auf den Weg: Bitte lassen Sie sich in Steuerfragen individuell beraten!

Die Angaben zu den steuerlichen Inhalten sind ohne Gewähr und stellen keine rechtsichere Auskunft da. Sie dienen lediglich der Orientierungshilfe.

 
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