Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen - alle Infos

Viele Menschen wünschen sich eine Berufs­unfähigkeits­versicherung ohne Gesund­heits­fragen. Denn sie haben die Sorge, wegen Vorer­krankungen von der Versich­erung abgewiesen zu werden. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema Berufs­unfähig­keits­versich­erung ohne Gesundheits­prüfung.

Katharina Fuhrin
Zuständige Redakteurin für die Bereiche Immobilien und Versicherung
Stand: 06.11.2023

Gibt es eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsfragen?

Nein, wenn Sie eine Berufs­unfähigkeits­versicherung (kurz BU) abschließen wollen, müssen Sie einige Gesundheits­fragen beantworten. Das ist notwendig, damit die Versicherer das Risiko des Vertrags­abschlusses einschätzen und dement­sprechend den Tarif berechnen können. Kurz gesagt: Ein junger und gesunder Mensch zahlt einen geringeren Beitrag als ein älterer Mensch mit Vorer­krankungen. Oder es kommt bei Vorer­krankungen zu Aus­schlüssen von bestimmten Krankheiten aus dem Versich­erungs­schutz. Im schlimmsten Fall werden Anträge zu einer BU wegen der Gesundheits­prüfung sogar abgelehnt.

Da die Berufs­unfähigkeits­versicherung eine Risiko­versicherung ist, gibt es eine BU ganz ohne Gesund­heits­fragen nicht. Der Versicherer muss das Risiko kalkulieren können. Einige Versicherer bieten höchstens die Möglich­keit einer verein­fachten Gesundheits­prüfung. Dabei werden weniger Fragen zum Gesundheits­zustand und zu Vorer­krankungen gestellt. Allerdings gibt es dann Einschrän­kungen bei den Versicherungs­leistungen.

Was bedeutet eine vereinfachte Gesundheitsprüfung?

Ganz ohne Gesundheits­fragen kommt eine Berufs­unfähigkeits­versicherung nicht aus. Es gibt aber immer wieder zeitweise Aktionen verschiedener BU-Versicherer mit einer verein­fachten Gesundheits­prüfung. Einige Anbieter haben sich auch darauf spezia­lisiert und werben mit verkürzten Fragen­katalogen und unkomplizierter Prüfung. Das kann eine Möglichkeit für Menschen mit schweren Vorer­krankungen sein, um überhaupt eine BU abschließen zu können. Allerdings sind diese Angebote häufig mit Einschrän­kungen verbunden. Dazu gehören:

  • Nur jüngere Menschen können diese Versicherungen abschließen.
  • Die Höhe, der im Schadensfall zu zahlenden BU-Rente, ist begrenzt.
  • Die Tarife werden teurer und damit sind höhere Monatsbeiträge zu zahlen.
  • Bestimmte Krankheiten können aus der Versicherungsleistung ausgeschlossen werden.
  • Es steht eine mehrjährige Wartezeit im Vertrag.

Wenn Sie sich für eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung interessieren, sollten Sie das Leistungsspektrum genau mit denen bei einer umfangreichen Prüfung vergleichen.

BU für Schüler

Damit die Gesundheits­prüfung kein Hindernis wird, sollten Sie eine BU möglichst in jungen Jahren abschließen. Viele Versich­erer bieten inzwischen auch Schüler-BUs an. Die sind vor allem sinnvoll, wenn das Kind nach der Schule einen körperlich oder psychisch anstrengenden Beruf anstrebt.

Um welche Gesundheitsfragen geht es bei der Berufsunfähigkeitsprüfung?

Die Gesundheits­prüfung zur Berufs­unfähigkeits­versicherung deckt ein weites Feld von Fragen zum psychischen Zustand über medi­zinische Behand­lungen bis hin zu körperlichen Erkrankungen und Unfällen ab. Dabei handelt es sich bei den BU-Gesundheitsfragen meistens um den aktuellen Zustand und rückblickend um die letzten 3 oder 5 Jahre.

In einigen Fällen sind die Gesund­heits­fragen zur BU sehr umfang­reich und nehmen mehrere Seiten ein. Bei anderen Anträgen zu einer BU sind die Fragen weniger umfangreich. Das unter­scheidet sich jeweils nach den Versicherungs­unternehmen. Stellen Sie sich aber auf jeden Fall darauf ein, dass Sie sehr genau Auskunft über Ihre Kranken­geschichte geben müssen. Wir haben für Sie beispiel­haft einige Fragen zusammen­gestellt.

Beispiele für Gesundheitsfragen der Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Wie groß und schwer sind Sie?
  • Sind Sie aktuell oder waren Sie innerhalb der letzten 5 Jahre länger als 2 Wochen in Behandlung von Ärzten, Psychologen, Psycho­therapeuten oder Ange­hörigen sonstiger Gesundheits­berufe?
  • Leiden Sie an Depressionen?
  • Arbeiten Sie oft unter Zeitdruck und tragen Sie viel Verantwortung?
  • Nehmen Sie aktuell verschreibungspflichtige Medikamente?
  • Wurden Sie bereits operiert, wenn ja, wo?
  • Sind Operationen in den kommenden 12 Monaten geplant?
  • Haben Sie Herz-Kreislauf-Erkrankungen?

Es ist wichtig, dass Sie alle Gesundheits­fragen ehrlich und so genau wie möglich beantworten. Stellt sich nämlich im Fall einer Berufs­unfähigkeit heraus, dass Ihre Angaben nicht korrekt waren, kann der Versicherer die Zahlungen verweigern. Sind Sie bei einigen Fragen unsicher, z. B. bei der Angabe bestimmter Medikamente, dann erkundigen Sie sich am besten bei Ihrem Arzt und fragen Sie nach einem Blick in Ihre Patientenakte.

Weitere Themen bei der Prüfung vor Abschluss einer BU

Zur Antragsstellung für eine Berufs­unfähigkeits­versicherung gehören nicht nur Gesund­heitsfragen. Sie müssen auch Angaben zu Ihrem Beruf und zu Hobbys machen, denn auch ein gefährlicher Beruf wie Dachdecker oder ein riskantes Hobby wie Fallschirmspringen und Kick­boxen führen zu einem höheren Risiko berufsunfähig zu werden und damit zu höheren Versich­erungs­beiträgen.

Welche Krankheiten führen zu Problemen bei der Gesundheitsprüfung?

Sind besonders schwerwiegende Erkrankungen vorhanden, kann das zur Ablehnung einer Berufs­unfähigkeits­versich­erung führen. Mög­lich ist auch ein Risiko­zuschlag, der den Tarif erhöht. Oder es kommt zu einem Aus­schluss bestimmter Kran­kheits­bilder. So könnte z.B. der Versich­erungs­schutz im Falle von Berufs­unfähigkeit durch Krebs aus­geschlos­sen werden, wenn bereits in der Ver­gangen­heit des Patienten Krebs­erkran­kungen vorhanden waren.

Trotzdem ist es möglich, eine Berufs­unfähigkeits­versich­erung mit Vor­erkran­kungen zu erhalten. Zum einen kommt es auf die Krank­heit an und zum anderen auf das jeweilige Versicherungs­unternehmen. Denn die Versich­erer hand­haben die Bewertung von Vorer­krankungen unter­schiedlich. Folgende Liste gibt eine Übersicht, welche Krank­heiten bei den Gesund­heits­fragen zur BU meistens unkritisch sind und bei welchen Erkran­kungen es zu Problemen mit dem Versicherungs­schutz kommen kann.

Krankheitsbilder ohne Einfluss auf die Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Blinddarm-Operation
  • Gallensteine
  • geringe Fehlsichtigkeit
  • Hämorrhoiden
  • Katzenhaarallergie
  • leichte Migräne
  • leichtes Übergewicht
  • Mandel-Operation
  • Muskelfaserriss

Diese Erkrankungen können zur Ablehnung, zu Risikozuschlägen oder Ausschluss von Leistungen bei der BU führen

  • AIDS
  • Bandscheibenvorfall
  • chronische Bronchitis
  • Epilepsie
  • Krebs
  • Multiple Sklerose
  • psychische Krankheiten
  • stark erhöhter Cholesterinspiegel
  • starke Neurodermitis

Achtung: Die beiden Listen bieten keine 100-prozentige Sicherheit, dass die genannten Erkran­kungen so wie beschrieben eingeordnet werden. Sie stellen lediglich eine unge­fähre Über­sicht dar. Ausschlag­gebend ist immer eine Einzel­fall­entscheidung.

Kann ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung trotz psychischer Vorerkrankung bekommen?

Ja, das ist möglich. Allerdings kann es schwierig werden, eine Berufs­unfähigkeits­versicherung mit psychischen Vorer­kran­kungen wie einer Depression oder mit einer absolvierten Psycho­therapie abzuschließen. Eventuell müssen Betroffene bei mehreren Versicherern anfragen, bevor sie eine Zusage erhalten.

Das Versicherungs­unternehmen kalkuliert in jedem Einzelfall das Risiko und damit mögliche Kosten im Vergleich zu den Einnahmen. Im Fall einer psychischen Vorer­krankung kommt es auf die Schwere und Dauer an. Folgende Varianten sind denkbar:

  • Es kommt zu einer uneingeschränkten Versicherung.
  • Bestimmte Leistungen werden ausgeschlossen, z.B. wenn eine Berufs­unfähigkeit durch eine psychische Erkrankung auftritt. Damit besteht ein Versicherungs­schutz für alle anderen Ursachen von Berufsunfähigkeit.
  • Der Versicherte muss einen Risikozuschlag zahlen, der die BU verteuert. Der monatliche Beitrag steigt dadurch.
  • Der Versicherer lehnt eine BU komplett ab.

Warum ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung wichtig?

Nach Ansicht von Verbraucherschützern gehört die Berufs­unfähigkeits­versicherung zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt, denn jeder Vierte ist im Laufe seines Lebens von Berufs­unfähigkeit betroffen.

Da der Anteil von psychischen Erkrankungen als Ursache von Berufs­unfähigkeit zunimmt, werden – entgegen der allgemeinen Meinung – nicht nur körperlich schwer arbeitende Menschen wie Bauarbeiter oder Pflegekräfte berufsunfähig. Auch Menschen mit typischen Bürojobs können davon betroffen sein.

Die staatliche Absicherung ist in diesem Fall sehr niedrig. Es wird nur eine sehr geringe Erwerbs­minderungs­rente gezahlt, die außerdem nur greift, wenn Sie gar keinen Beruf mehr regel­mäßig ausüben können. Die BU sichert Sie gegen den finan­ziellen Verlust ab, wenn Sie wegen einer Erkran­kung oder eines Unfalls Ihren aktuellen Beruf nicht mehr ausüben können. In diesem Fall der Berufs­unfähigkeit zahlt Ihnen der Versicherer eine BU-Rente. Die Höhe der monat­lichen Renten­zahlung legen Sie im Vertrag fest und richtet sich nach Ihrem Einkommen.

Welche Krankheiten führen zur Berufsunfähigkeit?

Die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind psychische Erkran­kungen und Nerven­krank­heiten, also z. B. Depressionen und Angst­störungen mit einem Anteil von 34,5 %. Weitere weit verbreitete Gründe sind Erkrankungen des Skelett- und Bewegungs­apparates wie Arthrose und Bandscheiben­vorfälle (20 %) und Erkran­kungen wie Krebs (17 %). Außerdem können Unfälle (7,6 %) und Erkrankungen des Herzens und des Gefäßsystems (7 %) zu Berufs­unfähigkeit führen.

Infografik: Ursachen für Berufsunfähigkeit

Ist eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine Alternative zur BU?

Eine private Erwerbs­unfähigkeits­versicherung (EU) kann eine Alternative zur BU sein, wenn Sie aus gesund­heitlichen Gründen dort abgelehnt werden. Allerdings bietet sie nur einen geringeren Schutz. Eine EU zahlt nämlich erst dann, wenn Sie so krank sind, dass Sie fast gar nicht mehr arbeiten können. Und das unabhängig von Ihrem aus­geübten Beruf. Solange Sie also noch irgendeine Arbeit ausüben können, gelten Sie nicht als erwerbs­unfähig. So könnte ein Maurer, der nach einem Band­scheibenvorfall nicht mehr schwer heben darf, immer noch einige Stunden täglich im Büro seines Arbeit­gebers arbeiten. Dagegen bezieht sich eine Berufs­unfähigkeits­versicherung auf Ihren aktuellen Beruf. Außerdem ist auch bei der EU eine Gesund­heits­prüfung üblich, sodass es eine Erwerbs­unfähigkeits­versicherung ohne Gesund­heits­fragen nicht gibt.

Vergleich.de Tipp

Haben Sie bereits eine bestehende Berufs­unfähigkeits­versicherung und ist dort eine Nach­versicherungs­garantie enthalten, dann können Sie die Höhe der BU-Rente jederzeit neu festlegen. Das kann sinnvoll sein, wenn Sie heiraten oder sich Ihr Gehalt erhöht hat. In diesem Fall wird die Anpassung bei der Berufs­unfähigkeits­versicherung ohne erneute Gesund­heits­prüfung vorgenommen.

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