Die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) tritt am 1. Oktober 2009 in Kraft und löst die bisherige EnEV 2007 ab. Primäres Ziel ist die Senkung des Energieverbrauchs von Wohn- und Geschäftsgebäuden. Gegenüber dem EnEV 2007 muss der Primärenergiebedarf für Neubauten und modernisierte Altbauten um rund 30 Prozent verringert werden.
Für neu erbaute Häuser und geplante Modernisierungen gelten folgende Neuerungen:
- Für Neubauten wird die Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung um 30 Prozent gesenkt. Zusätzlich muss die Wärmedämmung der Gebäudehülle um 15 Prozent verbessert werden.
- Bei Modernisierungen an der Gebäudehülle, wie z.B. der Austausch der Fenster oder die Dämmung der Außenhülle, muss der energetische Wert dieser Bauteile nach der Sanierung ebenfalls um 30 Prozent besser sein als bisher. Alternativ kann auch der jährliche Primärenergiebedarf um 30 Prozent gesenkt werden, beispielsweise durch den Einbau einer modernen Heizungsanlage.
- Bei Altbauten muss die obere Geschossdecke oder das Dach bis Ende 2011 wärmegedämmt werden.
Unser Tipp: Wer neu baut oder modernisiert, sollte sich von den Fachbetrieben bestätigen lassen, dass die Neuerungen den Anforderungen der EnEV entsprechen. So kann die Einhaltung der neuen Verordnung schriftlich nachgewiesen werden.
Anpassung an KfW-Förderprogramme
Bauherren und Modernisierer können auch künftig von staatlichen Förderungen profitieren. Die KfW hat ihre Programme an die EnEV 2009 entsprechend angepasst. Einheitlicher Förderstandard bleibt das KfW-Effizienzhaus 100, das aufgrund der neuen Verordnung dem KfW-Effizienzhaus 70 der EnEV 2007 entspricht.
Gleich bleiben die energetischen Anforderungen: Das KfW-Effizienzhaus 70 darf weiterhin höchstens 70 Prozent Energie eines nach der EnEV errichteten Neubaus benötigen. Künftig werden sechs Effizienzhausstandards gefördert: KfW 130, KfW 115, KfW 100, KfW 85, KfW 70 und ganz neu das KfW-Effizienzhaus 55, welches ab 2010 eingeführt wird. Die Effizienzhäuser KfW 115 und KfW 85 werden voraussichtlich nur bis Ende Juni 2010 angeboten.
Die KfW hat für Förderanträge eine dreimonatige Übergangsfrist festgelegt. Anträge können damit bis Ende des Jahres 2009 sowohl nach der bisherigen EnEV 2007 als auch nach der neuen EnEV 2009 gestellt werden.
Energieberatung beseitigt Unklarheiten
Wer neu bauen oder sein Haus sanieren möchte, sollte sich professionelle Hilfe holen. Ein Energieberater klärt genau darüber auf, welche Bedeutung die Vorschriften des EnEV 2009 für Bauherren haben und wie die einzelnen Möglichkeiten am besten kombiniert werden können. Zudem ermittelt er die jeweiligen Kosten für die durchzuführenden Maßnahmen und zeigt auf, welche Energiesparmaßnahmen sinnvoll sind.
Übrigens: Auch das EnEV 2009 ist nur vorübergehend. Schon im Jahr 2012 erwartet uns die nächste Verordnung, mit der die Energieanforderungen noch einmal um ca. 30 Prozent verschärfen werden.