Knapp bei Kasse? Immer mehr Deutsche wählen den unkomplizierten Weg um kurzfristig an Geld zu kommen: das Pfandleihhaus. Neben Schmuck, Münzen und Porzellan werden auch teure Autos, Boote oder Teppiche versetzt. Der Vorteil: Der Kredit wird schnell und unbürokratisch vergeben – ohne Bonitätsprüfung und Schufa-Abfrage. Doch das Prinzip Geld gegen Pfand ist nicht ganz billig: Wer den verpfändeten Gegenstand nicht rechtzeitig auslöst, zahlt kräftig drauf.
Gebühren treiben Kosten hoch
Leihhäuser werben damit, dass für die Beleihung gerade einmal ein Prozent Zinsen im Monat anfallen zuzüglich einer monatlichen Gebühr von 2,50 Euro. Bei einem Kredit von 200 Euro zahlt man also 4,50 Euro im Monat. Das hört sich erst einmal nicht viel an, doch rechnet man den Zinssatz und die Gebühren auf das Jahr um, so ergibt sich ein effektiver Jahreszinssatz von 27,68 Prozent.
Übersteigt der Leihkredit die Grenze von 300 Euro, wird’s noch teurer. Ab dieser Summe können die Pfandleiher nämlich ihren Zinssatz selbst festlegen. Nimmt das Leihhaus beispielsweise monatlich 3 Prozent Zinsen für einen Kredit von 500 Euro, steigt der effektive Jahreszins auf 48,58 Prozent inklusive der monatlichen Gebühren von 2,50 Euro.
Noch kostspieliger wird es, wenn man sein Auto versetzt. Denn hier fallen neben Zinsen und Gebühren auch noch tägliche Standkosten von bis zu 5 Euro an. Ein Beispiel: Sie versetzen Ihr Auto für 5.000 Euro. Der Pfandleiher verlangt dafür 3 Prozent Zinsen und die obligatorische Gebühr von 2,50 Euro pro Monat. Dazu kommt noch eine tägliche Standgebühr von 3 Euro. Lösen Sie Ihr Auto nach einem Monat wieder aus, zahlen Sie 242,50 Euro Kreditkosten. Nach drei Monaten sind die Kosten bereits auf über 740 Euro angestiegen. Inklusiver aller Gebühren beträgt der effektive Jahreszinssatz stolze 65 Prozent!
Schnelle Auslöse spart Geld
Je schneller das Pfand also wieder ausgelöst wird, desto preiswerter ist der Kredit. Wer das Geld für die Auslöse nicht hat und den Pfandgegenstand länger im Leihhaus liegen lässt, zahlt ordentlich drauf. Im Übrigen gilt jeder angefangene Monat als voller Monat und muss dementsprechend auch voll bezahlt werden.
Kann der verpfändete Gegenstand nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten abgeholt werden, besteht die Möglichkeit, die Frist auf bis zu 10 Monate zu verlängern. Ist dies nicht der Fall, kann der Pfandgegenstand auch versteigert werden. Der Mehrerlös steht dem Besitzer zu. Holt dieser ihn nicht binnen zwei Jahren im Pfandhaus ab, geht das Geld an das Finanzamt.
Ratenkredit häufig günstiger
Für viele scheint der Weg ins Pfandhaus eine schnelle Möglichkeit zu sein, um kurzfristig an Geld zu kommen: kein lästiger Papierkram, keine Schufa-Auskunft, kein Bonitätsnachweis. Doch auch hier gilt: Unbedingt vorher die Preise vergleichen! Zudem sollten Sie sicher sein, dass Sie den Pfandgegenstand auch rechtzeitig wieder auslösen können. Denn sonst zahlen Sie schnell drauf.
Überlegen Sie deshalb, ob ein Ratenkredit nicht sinnvoller für Sie ist. Denn auch hier können Sie schnell und unbürokratisch an Ihr Geld kommen. Zugleich haben Sie mehr Zeit für die Rückzahlung. In unserem Vergleich finden Sie bereits Ratenkredite ab 3,90 Prozent. Dann fallen für die Kreditsumme von 5.000 Euro bei einer Dauer von 12 Monaten gerade einmal 106,25 Euro Kreditkosten an. Nachrechnen und vergleichen lohnt sich also!
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