Immer mehr Deutsche verwirklichen ihren Traum von der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus. Doch kaum jemand bedenkt bei der Gestaltung des Wohnraums, dass er nicht immer jung sein und die Treppen im Sauseschritt nehmen wird. Was tun, wenn das Alter kommt und der Wohnraum nicht altersgerecht ist? Wie lässt sich ein Umbau finanzieren?
Vater Staat hilft
Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt den Erwerb und die Modernisierung von Wohnimmobilien mit einer Reihe von Förderprogrammen:
Geförderte erhalten zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse und können so ihre Vorhaben leichter in die Tat umsetzen.
Da künftig immer mehr Menschen auch im höheren Alter noch in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus leben werden, wurde das Programm „Wohnraum modernisieren“ jüngst um die Variante „Altersgerecht umbauen“ ergänzt.
Was wird gefördert?
Sie planen Umbaumaßnahmen, die Ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung auch im höheren Alter ermöglichen? Dann können Sie staatliche Unterstützung bekommen. Bei folgenden Vorhaben greift die KfW Ihnen finanziell unter die Arme:
- barrierereduzierender (barrierefreier) Umbau von Wohnungen und Gebäuden, einschließlich Schaffung von Bewegungsflächen
- barrierereduzierende (barrierefreie) Anpassung des Wohnumfeldes, Schaffung von Gruppenräumen
- Wohnflächenerweiterung und/oder Wohnungsteilung
Die Förderung ist allerdings auf ständige Wohnsitze beschränkt, das heißt, Sie können nicht damit rechnen, wenn Sie Ihr Ferien- oder Wochenendhaus umbauen möchten.
Wer wird gefördert?
Den KfW-Kredit können neben Privatpersonen auch Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften sowie Anstalten des öffentlichen Rechts bekommen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Die KfW macht es Ihnen nicht unnötig schwer. Einzige Bedingung für die Kreditvergabe ist, dass der Umbau bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllt und von Fachunternehmen durchgeführt wird.
Wie hoch ist die Förderung?
Sie können mit dem KfW-Darlehen bis zu 100 Prozent der Umbaukosten finanzieren, maximal 50.000 Euro. Das Geld gibt es bereits ab 1,51 Prozent effektivem Jahreszins. Die Laufzeit kann bis zu 30 Jahre betragen, die Zinsbindungsfrist bis zu zehn Jahre. Sie können maximal fünf tilgungsfreie Jahre vereinbaren, außerdem ist eine Sondertilgung oder Rückzahlung jederzeit kostenlos möglich. Wenn der Förderkredit für Ihr Vorhaben nicht ausreicht, können Sie ihn mit einem anderen KfW-Programm verbinden.
Wie beantragt man die Förderung?
Kreditanträge können nicht direkt bei der KfW gestellt werden, sondern nur über einen Vermittler. In Frage kommende Institute finden Sie in unserem Baufinanzierungsvergleich.
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