Newsletter, vergleich.de 28.10.2008

 

 

Geld sparen und gleichzeitig etwas für die Umwelt tun – Erneuerbare Energien machen es möglich. Heizanlagen, die Sonnenwärme nutzen, oder Pellet-Heizungen sind umweltfreundlich und werden vom Staat gefördert. In Zeiten ständig steigender Gas- und Ölpreise hat man die Investitionskosten schnell wieder raus und kann seine Nebenkosten dauerhaft kräftig reduzieren.

Durch die aktive oder passive Nutzung der Sonnenwärme, auch Solarthermie genannt, können erhebliche Einsparungen bei den Energiekosten erreicht werden. So genannte Passivhäuser kommen mittlerweile sogar ganz ohne zusätzliche Heizungsanlage aus. Sie werden allein durch große Südfenster und Wärme speichernde Solarwände aufgeheizt.

Auch der Einbau von Pellet-Heizungen wird immer beliebter. Die Pellets bestehen meist aus gepressten Holzspänen oder Sägemehl und werden anstelle von Gas oder Öl verfeuert. Pellet-Heizungen haben einen etwa doppelt so hohen Anschaffungspreis wie Gas- oder Ölheizungen. Aufgrund der hohen Preise für Gas und Öl lassen sich aber bis zu 40% der Energiekosten pro Jahr einsparen.


Erneuerbare Energien für Neubauten gesetzlich vorgeschrieben
Vor allem wer ein Haus baut, sollte sich über den Einsatz umweltfreundlicher Heizsysteme informieren. Ab dem 01.01.2009 tritt das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) in Kraft, welches umweltfreundliche Heizsysteme für jeden Neubau zwingend vorschreibt. Das Gesetz lässt verschiedene Möglichkeiten zu:

  1. Nutzt man die Umwandlung von Sonnenenergie in nutzbare Wärmeenergie (Solarthermie), müssen mindestens 15% des Wärmebedarfes so erzeugt werden.
  2. Werden stattdessen Biomasse (Pellets oder Bioöl) oder Umweltwärme zum Heizen benutzt, so müssen 50% des Wärmebedarfes damit gedeckt sein.
  3. Bei der Nutzung von Biogas in Anlagen mit einer Kraft-Wärme-Kopplung sind es 30%.

Die verschiedenen Technologien können auch kombiniert eingesetzt werden. Dabei ist aber einiges zu beachten. Wichtig ist, dass die vorgegebene Nutzungspflicht zu 100% erfüllt wird. Erfüllt man die Nutzungspflicht mit einer Maßnahme nur halb, muss sie mit der ergänzenden zweiten Maßnahme ebenfalls mindestens zur Hälfte erfüllt werden. Wenn man beispielsweise 15% des Wärmeenergiebedarfs durch eine Biogas-Anlage mit Kraft-Wärme-Kopplung deckt (halb so viel wie vorgeschrieben), so würden mit einer Solarthermie-Anlage 7,5% Deckung (wieder halb so viel wie vorgeschrieben) ausreichen.

Wenn man keine Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien in sein Eigenheim einbauen möchte, kann man die Vorgaben des Gesetzes auch durch die so genannten „Ersatzmaßnahmen“ erfüllen:

  1. Werden die Energiewerte, die in der Energiesparverordnung stehen, zu 15% übererfüllt, müssen keine weiteren Maßnahmen bezüglich Erneuerbarer Energien getroffen werden.
  2. Wenn mindestens 50% des Wärmebedarfs aus einer Kraft-Wärme-Kopplungsanlage oder durch die Nutzung von Abwärme gedeckt werden, gilt das EEWärmeG ebenfalls als erfüllt.
  3. Der Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz, in das hauptsächlich Erneuerbare Energien eingespeist werden, ist eine weitere Alternative zur Erfüllung des Gesetzes.


Fördermittel und Finanzierung – am besten noch  in diesem Jahr
Wer Erneuerbare Energien einsetzt, kann Fördergelder beantragen. Die Fördermittel können bei der KfW beantragt werden. Aussicht auf Förderung hat aber nur, wer die gesetzlichen Mindestanforderungen beim Neubau um mindestens 50% übererfüllt. Auch Besitzer von Altbauten, die nicht gesetzlich zum Einsatz Erneuerbarer Energien verpflichtet sind, können Förderung beantragen.

Richtig sparen kann man, wenn man die Anlagen noch dieses Jahr baut und in Betrieb nimmt. Im „Marktanreizprogramm“ gibt es momentan noch bis zu 10.000 Euro Zuschuss für den Einbau von Pellet-Heizungen oder einer Solarthermie-Anlage, auch ohne Übererfüllung der ab 2009 geltenden Vorschriften. Wer Hilfe bei der Finanzierung braucht, für den haben einzelne Anbieter wie z.B. die DKB mittlerweile spezielle Produkte entwickelt.

Die Nichteinhaltung des neuen Gesetzes kann übrigens richtig teuer werden. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.
 
 Lesen Sie im nächsten Newsletter: Teil 2: Geld verdienen mit Solaranlagen.

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