Newsletter, vergleich.de 28.10.2008

 

 

Im Schatten der Finanzkrise findet zwischen ein paar Filial- und Onlinebanken derzeit ein erbitterter Streit um die Geldautomaten statt. Rund 50 Sparkassen hatten die Visa-Karten einiger Direktbanken an Geldautomaten blockiert, mit dem Ziel, dass einige Kontoinhaber kein Bargeld mehr abheben konnten.
Jetzt erzwingen Citibank, ING-DiBa und Co. die Freigabe von Geräten für ihre Kunden: Vor Gericht setzen die Direktbanken eine einstweilige Verfügung durch.

Etappensieg im Streit um die Geldautomaten

Was treibt die Sparkassen zu diesem Handeln?
Hintergrund ist ein Konflikt um die Kosten des Geldautomaten-Netzes in Deutschland. Hebt ein Kunde mit einer EC/Maestro-Karte Geld von einem Automaten ab, der nicht zu seiner Bank gehört, so kann das Institut die Gebühren dafür frei festlegen. Meist werden 4,50 Euro fällig. Tätigt ein Kunde mit einer Visa-Karte eine Abhebung, so fallen immer 1,74 Euro Gebühren an. Viele Direktbanken, die über keine oder nur sehr wenige Geldautomaten verfügen, haben in den letzten Jahren die günstigen Gebühren für ein tolles Girokonto-Angebot genutzt. Sie bieten ihren Kunden kostenlose Visa-Karten zum Girokonto an und übernehmen die Abhebungsgebühren an fremden Automaten vollständig. Damit kommt der Direktbank-Kunde komfortabler an sein Geld als z.B. der Kunde einer Sparkasse.

Die Sparkassen wollten genau diesen Service unterbinden. Sie sperrten ihre Geldautomaten und begründeten dies mit den getätigten Investitionen für ihr dichtes Automatennetz, um welche sich die Direktbanken drückten. Die Entlohnung von 1,74 Euro pro Abhebung empfinden sie als zu gering. Die Direktbanken werfen im Gegenzug den Sparkassen vor, die Kunden anderer Institute mit überhöhten Gebühren abzocken zu wollen, denn die wahren Kosten für das Geldabheben liegen nur bei 60 Cent pro Vorgang.


Sparkassen müssen die Geldautomaten wieder freigeben
Im Zuge der Geldautomaten-Blockade zogen vier Direktbanken vor das Landgericht Verden und erzielten zunächst gegen vier Sparkassen eine einstweilige Verfügung. Das Gericht sieht in der Sperrung einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Die Sparkasse bestätigte den Eingang der Verfügung. Ihr droht bei Zuwiderhandeln ein Zwangsgeld von 250.000 Euro (Az.: 10 O 102/08).

Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband weist darauf hin, dass die vorläufige Gerichtsentscheidung ohne Anhörung der Sparkassen getroffen worden sei. Citibank-Sprecher Björn Korschinowski sieht sie jedoch als Signal. "Wir hoffen, dass jetzt die Sparkassen ihre Geldautomaten-Blockade stoppen" und fordert die Sparkassen zu Gesprächen auf.


Unsere Empfehlung
Acht Institute waren von der Geldautomaten-Sperrung der Sparkassen betroffen. Für Kunden von Direktbanken sollte dies jedoch noch kein Grund zur Panik sein. Bei einzelnen Sparkassen lohnt sich der Weg zum Geldautomaten derzeit vielleicht nicht. Jedoch stehen Ihnen weiterhin alle Privatbanken, Volks- und Raiffeisenbanken, Genossenschaftsbanken und ein Teil der Sparkassen für Ihre Abhebungen zur Verfügung. Das ist immer noch ein wesentlich größeres Geldautomaten-Netz, als Ihnen die Wettbewerber bieten können.Zudem ist dieses Gerichtsurteil als erster Schritt in die richtige Richtung zu werten, dem bald weitere Entscheidungen folgen.

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