Newsletter, vergleich.de 30. November 2009

 

Die Riester-Rente gehört zu den beliebtesten Vorsorgeformen für das Alter. Zu Recht, unterstützt doch Vater Staat die Riester-Sparer mit nicht unerheblichen Förderungen. Trotzdem verschenken viele Anleger diese staatlichen Zulagen – sei es aus Vergesslichkeit oder aus Angst vor dem bürokratischen Aufwand.   

Jetzt noch schnell Riesterzulage beantragen!

Dabei geht es um viel Geld: Als Grundzulage bekommt jeder Riester-Sparer jährlich 154 Euro geschenkt. Pro Kind erhalten Sie noch einmal 185 Euro dazu, für jedes nach dem 1. Januar 2008 geborene Kind sogar 300 Euro. Eine Familie mit zwei kleinen Kinder kommt so ganz schnell auf Zulagen von jährlich bis zu 900 Euro! Geld, dass sich auf die spätere Altersrente nicht unerheblich auswirkt.

Als weiterer Vorteil winkt eine mögliche Steuerersparnis. Ihre selbst eingezahlten Beiträge und die Zulagen können Sie bei der Steuererklärung als Sonderausgaben angeben. Das Finanzamt prüft dann, ob der Steuervorteil höher ist als die Zulage. In diesem Fall bekommen Sie den Steuerbetrag, der über die Zulage hinausgeht, zurückerstattet.


Unkompliziert die Riester-Zulage beantragen
Einen Zulagenantrag stellen? Was sich kompliziert anhört, ist eigentlich ganz einfach. Den entsprechenden „Antrag auf Altersvorsorgezulage“ bekommen Sie bei der Bank oder Versicherung, bei der Sie die Riester-Rente abgeschlossen haben. Dort erhalten Sie auch den „Ergänzungsbogen Kinderzulage“. Füllen Sie beide Anträge aus und schicken Sie diese an Ihre Bank oder Versicherung zurück.

Auf Nummer sicher gehen Sie mit einem Dauer-Zulagenantrag. Damit erteilen Sie Ihrem Anbieter eine Vollmacht, mit der er jedes Jahr die Zulage bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragen kann. Dann brauchen Sie sich um Ihre Zulagen keine Sorgen mehr zu machen und das Geld vom Staat ist Ihnen sicher.


Frist bis Jahresende beachten
Die Zulagen für die Riester-Rente können rückwirkend bis zu zwei Jahre beantragt werden. Das bedeutet: Wer für das Jahr 2007 bisher noch keinen Antrag gestellt hat, sollte dies dringend bis 31. Dezember 2009 tun! Danach verfallen Ihre Ansprüche auf die Riester-Zulagen 2007 unwiederbringlich. Deshalb: Verzichten Sie nicht auf dieses Geschenk vom Staat, sondern holen Sie sich jetzt Ihre Riester-Zulage.

Sie haben noch gar keinen Riester-Vertrag, möchten aber auch gern von den staatlichen Zulagen profitieren? Dann schließen Sie noch bis zum 31.12.2009 die Riester-Rente ab und sichern Sie sich mit dem Mindestbeitrag die Zulagen für 2009.

 

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