Reservierung möglich
Bisher konnten nur Neuwagenkäufer von der Prämie profitieren, wenn sie einen Kaufvertrag, die Zulassung und den Verschrottungsnachweis vorlegen. Aber wer wird seinen alten Wagen verschrotten lassen, wenn er noch kein neues Auto hat? Damit Autokäufer auch bei längeren Lieferzeiten von der Abwrackprämie Gebrauch machen können, hat die BAFA ein neues Verfahren zur Beantragung der Prämie eingeführt.
Ab sofort können sich alle Neuwagenkäufer den Prämienanspruch reservieren lassen. Einzige Voraussetzung: Es muss eine Kopie des rechtsverbindlichen Kaufvertrages vorgelegt werden. Ausgezahlt wird die Prämie aber weiterhin erst, wenn der neue PKW zugelassen sowie das Altfahrzeug verschrottet wurde und beides nachgewiesen wird. Die Reservierung gilt sechs Monate.
Außerdem neu: Auch die Erben eines alten Fahrzeugs können jetzt von der Abwrackprämie profitieren. War das Auto auf den Erblasser zugelassen und sind auch sonst alle Voraussetzungen erfüllt, müssen Erben nur noch eine beglaubigte Kopie des Erbscheins vorlegen.
Aufpassen müssen Antragssteller jetzt bei der Beantragung der Abwrackprämie. Angenommen werden Anträge nun ausschließlich per Internet. Ein Antrag per Post wird nicht mehr akzeptiert.
Abwrackprämie wird aufgestockt
Die Bundesregierung hat den Erfolg der Abwrackprämie erkannt und diese verlängert. Bis Ende 2009 sollen nun Neuwagenkäufer von der Abwrackprämie profitieren können. Wie dies finanziert wird, ist noch nicht geklärt. Möglich ist eine Aufstockung der Fördermittel oder eine Stichtagsregelung.
Immer alles im Blick
Sie wollen jederzeit genau wissen, wie der aktuelle Förderstand ist? Auf unseren Seiten können Sie sich rund um die Uhr über den momentanen Antragsstand informieren. Dazu erhalten Sie wertvolle Tipps rund um die Abwrackprämie.