Newsletter, vergleich.de 28. Juni 2009

 

Viele Urlauber kennen das mulmige Gefühl, bevor sie in den langersehnten Sommerurlaub aufbrechen: Passiert auch nichts in meiner Abwesenheit? Habe ich alle Türen und Fenster richtig verschlossen? Niemand sollte sich durch solche Gedanken den Urlaub vermiesen lassen. Fakt ist aber: Urlaubzeit ist auch Einbruchszeit. Denn wenn das Haus oder die Wohnung leer steht, lockt das so manchen ungebetenen Gast an. Gut zu wissen: Mit ein paar einfachen Tricks machen Sie Ihr Zuhause (fast) einbruchssicher.  

  1. Oberstes Gebot: Anwesenheit signalisieren
    Der beste und einfachste Schutz vor Einbrechern sind nette Nachbarn, die regelmäßig nach dem Haus schauen, den Briefkasten leeren und die Rollläden am Abend und am Morgen betätigen.

  2. Briefkasten nicht überquellen lassen
    Ein voller Briefkasten ist ein sicheres Zeichen für den Einbrecher, dass das Haus derzeit nicht bewohnt ist. Haben Sie keinen netten Nachbarn zur Hand, beantragen Sie am besten eine Lieferpause für die Tageszeitung und stellen einen Lagerungsauftrag für Ihre Briefe bei der Post. Ein Zettel „Keine Werbung bitte“ sorgt dafür, dass keine kostenlosen Zeitungen Ihren Briefkasten verstopfen.

  3. Bewegungsmelder und Zeitschaltuhren
    Auch Zeitschaltuhren helfen Ihnen, Ihr Haus bewohnt scheinen zu lassen. Damit können Rollläden betätigt und Lampen ein- und geschaltet werden. Denn in ein hell erleuchtetes Haus wird sich so leicht kein Einbrecher verirren.

  4. Türen und Fenster sichern
    Der häufigste Weg für Einbrecher ins Haus sind Fenster und Türen. Durch entsprechende Sicherheitsmaßnahmen können Sie den ungewollten Zugang verhindern. So sichern beispielsweise zusätzliche Schlösser Türen und Fenster. Eine einbruchshemmende Verglasung hält bei Gewalteinwirkung länger stand als normale Glasfenster. Rollladensicherungen verhindern das Hochdrücken des Rollladens durch den Einbrecher.

  5. Wertgegenstände sicher verwahren
    Wertsachen in der Wohnung frei rumliegen zu lassen, ist leichtsinnig. Deponieren Sie diese besser in einem Tresor oder einem Bankschließfach. Erstellen Sie vor der Abreise eine Liste Ihrer Wertsachen. Dies hilft Ihnen bei der Regulierung des Schadens, sollte es doch zu einem Einbruch kommen.

  6. Abschreckende Sicherheitstechnik
    Elektronische Einbruchmeldeanlagen informieren eine Wach- und Schließgesellschaft von dem Einbruch. Oft schreckt bereits eine sichtbare Alarmanlage die Einbrecher ab.

 

Wenn doch etwas passiert ist: Welche Versicherungen helfen

Einbruch
Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen: Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es leider nicht. Wurde während Ihrer Abwesenheit eingebrochen, hilft eine Hausratversicherung die finanziellen Folgen zu tragen. Darüber sind alle beweglichen Gegenstände, die zum Haus oder zur Wohnung gehören, abgesichert. Kommt es zum Einbruch, ersetzt sie nicht nur gestohlene, sondern auch zerstörte Gegenstände.

Bedingung ist, dass Sie den Schaden nicht grob fahrlässig herbeigeführt haben, z.B. durch ein offenes Fenster oder eine auf dem Grundstück stehende Leiter. Einige Versicherer zahlen auch bei grober Fahrlässigkeit – dann aber meistens nur bis zu einer festgelegten Summe. Hier lohnt ein Blick in die Versicherungsbedingungen.

Nach dem Einbruch muss der Schaden unverzüglich der Versicherung und der Polizei gemeldet werden. Schnelles Handeln ist auch angesagt, wenn Sie den Schaden erst nach der Rückkehr aus dem Urlaub bemerken.

Unwetter
Hat ein Sturm während Ihres Urlaubs Ihr Dach abgedeckt oder ist durch starken Regen Wasser in Ihr Haus eingedrungen, sollte auch hier die Meldung an die Versicherung die erste Handlung sein. Für Schäden am Haus ist die Gebäudeversicherung der richtige Ansprechpartner. Die Hausratversicherung ersetzt den Schaden im Haus. Voraussetzung ist aber, dass der Schaden durch Schäden am Haus hervorgerufen wurde. Fallen z.B. durch einen Sturm Dachteile auf Ihr Auto, regelt die Teilkaskoversicherung den Schaden.

Wichtig: Schäden durch Starkregen oder Überschwemmung sind nur über den Zusatz „Elementarschäden" in der Hausrat- bzw. in der Gebäudeversicherung abgedeckt. Die Ausnahme bildet ein so genannter "Folgeschaden": Dringt beispielsweise durch ein vom Sturm zerstörtes Fenster Regen ein, ist der Wasserschaden sowohl in der Wohngebäude- als auch in der Hausratversicherung als Folgeschaden mitversichert.

Nachbarschaftshilfe
Hütet Ihr netter Nachbar während Ihrer Abwesenheit Ihr Haus oder gießt die Blumen, handelt es sich um eine so genannte Gefälligkeit, die in der Regel nicht über die Privathaftpflicht mitversichert ist. Sollte dabei also etwas zu Bruch gehen, bleiben Sie auf dem Schaden sitzen. Glück haben Sie allerdings, wenn der Nachbar in seiner Haftpflichtpolice eine Gefälligkeitsklausel vereinbart hat: Dann zahlt dessen Versicherung bei allen Schäden, die in Ihrem Haus durch Unachtsamkeit entstanden sind.

Wer auf Nummer sicher gehen will, klärt vorher mit seinem freiwilligen Helfer, wie bei eventuellen Schäden verfahren werden soll. So sollte sich der Helfer beispielsweise bei seiner privaten Haftpflichtversicherung erkunden, ob diese für Schäden bei Freundschaftsdiensten aufkommt. Ebenso kann in einem formlosen schriftlichen Vertrag festgelegt werden, dass man z.B. jegliche Ansprüche gegen den Helfer ausschließt.  

 

Die richtigen Versicherungen beruhigen, wenn man in den Urlaub fährt. Dennoch sollte sich jeder bei der Urlaubsplanung auch Gedanken machen, wie die eigenen vier Wände effektiv vor Einbrechern geschützt werden können. Einem entspannten Urlaub steht so nichts mehr im Wege! 


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