Newsletter, vergleich.de 27. Juli 2009

 

Die Finanzkrise hat das Sicherheitsgefühl der Sparer und Anleger erschüttert. Für manche wurde ein Albtraum Wirklichkeit: der teilweise oder vollständige Verlust des eigenen Geldes durch die Insolvenz ihrer Bank. Doch jetzt hat die Bundesregierung den Schutz für Bankeinlagen deutlich verbessert.    

Höhere Erstattung, kürzere Wartezeit
Guthaben bei deutschen Finanzinstituten oder deutschen Tochterunternehmen ausländischer Banken sind durch das Einlagensicherungsgesetz geschützt: Wer durch eine Insolvenz seiner Bank Geld verliert, wird entschädigt. Bislang wurden maximal 20.000 Euro erstattet. Seit dem 1. Juli 2009 sind nun Einlagen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geschützt, ab Anfang 2011 wird die Obergrenze bei 100.000 Euro liegen. Außerdem wurde zum 1. Juli 2009 die bisherige zehnprozentige Verlustbeteiligung abgeschafft. Sparer und Anleger bekommen jetzt 100 Prozent ihrer Einlagen (bis zu den genannten Obergrenzen) zurück. Auch das lange Warten hat ein Ende: Die Frist für die Auszahlung der Entschädigung wurde von drei Monaten auf 30 Tage verkürzt.  

Mit der Gesetzesnovelle hat die Bundesregierung Forderungen der EU umgesetzt und Sparern und Anlegern in Deutschland die gleiche Sicherheit gegeben, wie sie in anderen europäischen Ländern herrscht. So liegt die Einlagensicherungsgrenze in Italien oder den Niederlanden bereits bei 100.000 Euro.

Das ist geschützt
Die gesetzliche Einlagensicherung umfasst alle „Nichtbankeneinlagen“, das heißt Guthaben von Privatpersonen und Wirtschaftsunternehmen. Andere Banken sind von dem Schutz ausgeschlossen, ebenso die öffentliche Hand. Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie Sparbriefe sind geschützt, nicht aber Zertifikate. Fällige Entschädigungszahlungen leistet die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken. Die dafür nötigen Mittel bringen die angeschlossenen Finanzinstitute auf.

Gesetzliche und freiwillige Einlagensicherung
Als Ergänzung des gesetzlichen Schutzes haben die Finanzinstitute eigene Sicherungssysteme eingeführt. Mehr als 200 private Institute nutzen den Einlagensicherungsfonds Deutscher Banken. Er sichert Einlagen der genannten Arten bis zu einer Höhe von 30 Prozent des maßgeblichen haftenden Eigenkapitals der jeweiligen Bank. Praktisch bedeutet dies 100-prozentigen Schutz.

Die Sparkassen sowie die Volks- und Raiffeisenbanken betreiben ebenfalls eigene Sicherungssysteme. Diese kommen für Verluste, die durch den gesetzlichen Schutz nicht abgedeckt sind, in voller Höhe auf. Auch die öffentlichen Banken und die Bausparkassen nutzen Einlagensicherungsfonds, um ihre Kunden in unbegrenzter Höhe entschädigen zu können.

Für ausländische Banken gelten die Garantien der deutschen gesetzlichen und freiwilligen Einlagensicherung nicht. Es gibt aber zumindest in den EU-Ländern Sicherungssysteme, die den hiesigen vergleichbar sind. Detaillierte Informationen zur Einlagensicherung in Deutschland und anderen EU-Ländern finden Sie hier.

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