Newsletter, vergleich.de 29.07.2008

 

Starke Regenschauer und Gewitter richteten erst vor kurzem wieder erhebliche Schäden an. Überflutete Keller, Blitzeinschläge und von umgestürzten Bäumen beschädigte Autos waren die Bilanz des Unwetters. Gut, wenn man mit der richtigen Versicherung vorgesorgt hat.



Werden beispielsweise Fenster durch Hagel zerstört, ist die Wohngebäudeversicherung der richtige Ansprechpartner. Schäden, die entstehen, wenn Wasser/Regen durch das beschädigte Fenster in die Wohnung eindringt und Einrichtungsgegenstände beschädigt, reguliert die Hausratversicherung. Beschädigungen durch Hagel an Ihrem PKW sind über die Teil- oder Vollkaskoversicherung versichert.

Gegen Überschwemmungsschäden in Ihrem Haus oder der Wohnung kann man sich mit einer zusätzlichen Elementarschadenversicherung absichern. Diese kann neben der Hausrat- und der Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden. Überschwemmungsschäden am Auto reguliert wieder die Teil- oder Vollkaskoversicherung.
Hinweise zum Schutz vor Überschwemmungsschäden gibt der Flyer „Land unter – Schutz vor Überschwemmung und Hochwasser“ vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Für Schäden durch Sturm ab Windstärke 8 kommen in der Regel die Gebäude-, Hausrat und die jeweilige Kaskoversicherung auf. Schäden am Gebäude durch Sturm oder Blitzschlag ersetzt die Wohngebäudeversicherung. Folgeschäden, die durch eindringende Niederschläge entstehen, sind durch die Hausratversicherung abgesichert. Bei Feuerschäden, die durch einen Blitzschlag entstehen, ist wieder die Wohngebäudeversicherung der richtige Ansprechpartner. Für Gebäude, die sich noch im Bau befinden, ist eine Bauleistungsversicherung notwendig.

Sturmschäden am Auto ersetzt die Teil- oder Vollkaskoversicherung. Dies umfasst nicht nur Schäden, die durch den Sturm direkt am Wagen verursacht werden, sondern auch Beschädigungen durch umher fliegende Gegenstände, wie beispielsweise Äste oder Ziegel. Sturm- und Hagelschäden werden im Übrigen als Teilkaskoschäden abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung ersetzt.


Wichtig: Dokumentieren Sie alle Schäden z.B. durch Fotos. Setzen Sie sich außerdem umgehend mit Ihrem Versicherer in Verbindungen und melden den Schaden.

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