Newsletter, vergleich.de 06.01.2009

 

 

Wer eine Bürgschaft eingeht, sollte sich vorher genau informieren. Gerade im Bekannten- oder Familienkreis wird häufig leichtfertig gebürgt, ohne dass sich der Bürge möglicher Folgen bewusst ist. Die Vorteile einer Kreditbürgschaft liegen alleine beim Kreditnehmer, der Bürge trägt die Risiken.

Vorteile und Risiken

Wenn jemand einen Kredit beantragt, wird zunächst seine Zahlungsfähigkeit geprüft. Fällt die Prüfung negativ aus, so erhält der Antragsteller keinen Kredit. Ein zahlungskräftiger Bürge ist eine Möglichkeit, doch noch den gewünschten Kredit zu bekommen.

Bei einer Kreditbürgschaft übernimmt der Bürge die Haftung über die gesamte Summe inklusive der Zinsen. Hinzu kommt, dass die Bürgschaft der Schufa mitgeteilt wird. Für den Bürgen kann das die Ablehnung seines eigenen Kreditantrages bedeuten, da eine Bürgschaft wie ein eigener Kredit angerechnet wird.

Was zu beachten ist

Sollten Sie dennoch eine Bürgschaft eingehen wollen, gibt es einige Dinge, auf die Sie unbedingt achten sollten. Eine Bürgschaft bedarf unbedingt der Schriftform. Dabei sollten auf jeden Fall der Höchstbetrag und die Zeitdauer der Bürgschaft festgelegt sein. Fehlen diese Angaben, handelt es sich um eine Globalbürgschaft. Im schlimmsten Fall haftet der Bürge dann zusätzlich auch noch für alle anderen Schulden.

Außerdem sollte man immer bedenken, dass die Bank eine Kreditvergabe an den Kreditnehmer bereits abgelehnt hatte. Das Risiko, dass der Bürgschaftsfall eintritt, ist also relativ hoch. Sie können sich im Nachhinein das Geld vom Kreditnehmer wiederholen. Das ist aber oftmals ein schwieriges und langwieriges Verfahren, an dessen Ende der Totalverlust stehen kann.

Selbstschuldnerische Bürgschaft oder BGB-Bürgschaft?

Bürgschaftsverträge gibt es in unterschiedlichen Varianten. Die häufigste Form der Bürgschaft ist die Selbstschuldnerische Bürgschaft. Aber Vorsicht: Der Bürge verzichtet hier auf das Recht der „Einrede der Vorausklage“. In der Praxis bedeutet das, dass der Bürge bereits belangt werden kann, bevor die Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers gerichtlich festgestellt worden ist. Die Selbstschuldnerische Bürgschaft ist bei Banken sehr beliebt, weil sie schnell und einfach an das Geld des Bürgen kommen.

Ebenfalls absehen sollte man von einer Bürgschaft auf erstes Anfordern. Hierbei kann die Bank bereits beim ersten Zahlungsverzug des Schuldners den gesamten Kreditbetrag zurückverlangen.

Wer dennoch eine Bürgschaft übernehmen möchte, sollte sich für eine BGB-Bürgschaft entscheiden. Bei dieser Bürgschaftsvariante darf nämlich erst dann an den Bürgen herangetreten werden, wenn vorher alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft worden sind.

Der vergleich.de-Tipp: Bevor Sie eine Bürgschaft eingehen, sollten Sie auf jeden Fall mögliche Alternativen prüfen. Es ist beispielsweise möglich, dem Verwandten oder Bekannten direkt ein privates Darlehen zu gewähren. Dabei sollten auf jeden Fall die Höhe, der Zinssatz und die Rückzahlung schriftlich geregelt sein.

Die bestmögliche Alternative ist, ein Kreditinstitut zu finden, dass dem Antragsteller einen Kredit ohne Bürgen ausstellt. Verschiedene Banken legen unterschiedliche Kriterien für die Kreditvergabe zugrunde, d.h. die Chancen auf einen Kredit sind bei jeder Bank anders. Wir helfen Ihnen, den passenden Kredit zu erhalten: Nutzen Sie unseren Vergleich und sehen Sie sofort, wie hoch die Annahmewahrscheinlich Ihres Kreditantrages ist!

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