Fast 90.000 Grundstücke und Immobilien sind im letzten Jahr zwangsversteigert worden. Im Amtsgericht lassen sich beim Hauskauf richtig gute Schnäppchen machen! Bis zu 50 Prozent Ersparnis gegenüber dem Verkehrswert sind möglich.
Doch wer sich nicht richtig auf die Versteigerung vorbereitet, kann böse Überraschungen erleben.
Eine gute Vorbereitung ist das A und O
Generell gilt: Besorgen Sie sich vor der Versteigerung so viele Informationen wie möglich über Ihr Wunschobjekt. Eine Besichtigung des Wunschobjektes lohnt sich in jedem Fall. Leider ist eine Besichtigung nicht immer möglich, weil dafür das Einverständnis des Noch-Eigentümers notwendig ist. Ist dieser mit einer Besichtigung einverstanden, sollte man auf jeden Fall einen Baufachmann mitnehmen, denn: Das Objekt wird im aktuellen Zustand versteigert. Der Rücktritt vom Kauf aufgrund von Mängeln ist nicht möglich.
In der Versteigerungsakte findet man viele wichtige Informationen wie den aktuellen Verkehrswert und ein Sachverständigen-Gutachten. Ein Blick ins Grundbuch gehört ebenfalls zu den Vorbereitungen auf eine Versteigerung. Dort kann man sehen, ob das Objekt nach der Versteigerung auch wirklich frei von Schulden ist oder ob noch andere Lasten, wie beispielsweise ein Wohnrecht, auf dem Objekt liegen.
Die Versteigerung
Die eigentliche Versteigerung gliedert sich in drei Abschnitte:
- den Bekanntmachungsteil,
- die Bietstunden und
- die Verhandlungen über den Zuschlag.
Der Bekanntmachungsteil
Im Bekanntmachungsteil werden die Formalien erledigt. Besonders wichtig für Bietinteressenten ist die Verlesung der auch nach der Versteigerung bestehen bleibenden Rechte und Lasten.
Die Bietstunde
Die Zeit, in der Gebote abgegeben werden können, beträgt mindestens 30 Minuten. Jeder Anwesende, der einen gültigen Personalausweis vorlegt, kann mitbieten. Bei vielen Auktionen wird vor der Gebotsabgabe eine Sicherheitsleistung über zehn Prozent des Verkehrswertes gefordert. Ist das der Fall, kann man ohne Vorlage der Sicherheitsleistung kein Gebot abgeben. Die Sicherheit kann per Scheck oder Überweisung beim Gericht hinterlegt werden. Unser Tipp: Setzen Sie sich beim Bieten ein Limit, damit Sie nicht in der Hitze des Gefechts ein überhöhtes Angebot abgeben.
Der Zuschlag
Am Ende der Versteigerung erhält der Bieter mit dem höchsten Gebot den Zuschlag. Wer den Zuschlag erhält, ist mit sofortiger Wirkung neuer Besitzer und alle Rechte und Pflichten gehen auf ihn über. Allerdings gilt: Ist das höchste Gebot niedriger als 70 Prozent des Verkehrswertes, können Gläubiger Einspruch erheben; liegt es sogar unterhalb von 50 Prozent wird kein Zuschlag erteilt. In beiden Fällen kommt es zu einer erneuten Versteigerung.
Finanzierung und Kosten
Gedanken über die Finanzierung sollte man sich bereits vor dem Versteigerungstermin gemacht haben. Hat man ein Objekt ersteigert, muss der Kaufpreis spätestens sechs bis acht Wochen nach der Versteigerung an die Gläubiger gezahlt werden. Nebenkosten wie die Grunderwerbssteuer, Notarkosten oder die Gebühr für den Grundbucheintrag sollten ebenfalls durch die Finanzierung gedeckt sein.Günstige Finanzierungsangebote finden Sie in unserem kostenlosen und unverbindlichen Vergleich.