Newsletter, vergleich.de 25.02.2008

Schlechte Wetterverhältnisse lassen die Unfallzahlen schnell ansteigen. Auch der lang ersehnte Winterurlaub birgt für Ski- und Snowboardfahrer so manche Gefahr. So muss beispielsweise der Rettungsflug ins Krankenhaus ohne eine private Unfallversicherung komplett von Ihnen selbst bezahlt werden.

Viele Leute gehen davon aus, dass die gesetzliche Unfallversicherung in den meisten Fällen ausreicht. Diese zahlt jedoch nur bei Verletzungen, die am Arbeitsplatz selber oder auf dem Hin- und Rückweg der Arbeitsstelle passieren. Unfälle zu Hause oder in der Freizeit sind vom gesetzlichen Versicherungsschutz ausgeschlossen. Auch Kinder, Hausfrauen und Rentner erhalten nur eingeschränkten bzw. gar keinen Schutz aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Um sich hier vor möglichen finanziellen Schäden zu schützen, brauchen Sie eine private Unfallversicherung.

Der Versicherungsschutz der privaten Unfallversicherung gilt weltweit und rund um die Uhr. Die Leistungen werden von Ihnen individuell festgelegt und in den jeweiligen Bedingungen geregelt. Dies können beispielsweise sein:

  • Invaliditätsleistung
    Werden Sie nach einem Unfall invalide, zahlt die private Unfallversicherung je nach Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigung die vereinbarte Leistung.
    Zusätzlich kann eine Unfallrente abgeschlossen werden, die im Falle einer dauernden Beeinträchtigung von mindestens 50% die im Vertrag vereinbarte monatliche Rente auszahlt.
  • Übergangsleistung
    Die Festlegung des Invaliditätsgrades kann bis zu einem Jahr dauern, denn meist muss bis zur Heilung der Unfallfolgen gewartet werden. Die Übergangsleistung soll die bis dahin anfallenden Kosten überbrücken. Sie wird dann fällig, wenn auch nach Ablauf von sechs Monaten nach dem Unfall dauerhafte körperliche und geistige Beeinträchtigungen von mehr als 50% bestehen.
  • Todesfallleistung
    Im Falle des Unfalltodes wird die vereinbarte Todesfallsumme an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
  • Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld
    Das Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich der Versicherte in stationärer Behandlung befindet. Wird der Versicherte aus dem Krankenhaus entlassen, kann er, wenn vereinbart, Genesungsgeld erhalten. Die Höhe des Genesungsgeldes richtet sich dabei nach der Höhe des Krankenhaustagegeldes und wird prozentual abgestuft. Die Dauer des Bezugs orientiert sich an der Dauer des Krankenhausaufenthaltes. Maximal wird das Genesungsgeld aber 100 Tage gezahlt.
  • Kosmetische Operationen
    Wird nach einem Unfall eine kosmetische Operation notwendig, werden die Kosten in der vereinbarten Höhe übernommen.
  • Bergungskosten
    Eine besonders wichtige Leistung für Wintersportler! Die private Unfallversicherung übernimmt alle Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze.
    Planen Sie eine Reise ins Ausland, kann eine Auslandskrankenversicherung sinnvoll sein. Diese beinhaltet u.a. den Transport zum Krankenhaus bzw. den Rücktransport nach Hause (wenn medizinisch notwendig), ambulante und stationäre Behandlungen sowie schmerzstillende Zahnbehandlungen.


Investieren Sie in Ihre Sicherheit
Egal, ob im Winter oder im Sommer, Unfälle können immer passieren. Deshalb gehört eine private Unfallversicherung unbedingt zu den Absicherungen, die jeder haben sollte. Die Jahresbeiträge können zudem als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden, denn das Finanzamt akzeptiert die Prämien im Rahmen der Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen.

Sichern Sie sich und Ihre Familie lieber heute als morgen ab! Vergleichen Sie unverbindlich und kostenlos die aktuellen Tarife und finden Sie Ihre individuelle private Unfallversicherung.

 

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