Newsletter, vergleich.de 25.02.2008

Mit der Abgeltungssteuer werden ab 1. Januar 2009 alle Zinsen, Dividenden usw. aus Kapitalanlagen pauschal mit 25 Prozent versteuert. Doch was bedeutet das für Ihre Geldanlage und was können Sie tun, um Ihr Geld zu schützen. vergleich.de verrät es Ihnen.

Änderungen für den Sparer
Bei natürlichen Personen wird bei den Einkünften des Privatvermögens das Halbeinkünfteverfahren zukünftig nicht mehr angewandt. Das bedeutet für Anleger vor allem eins: Für ab 2009 erworbene Papiere müssen alle Zinsen, Fondserträge, Dividenden und Kursgewinne aus Aktien- und Fondskäufen einheitlich mit 25 Prozent versteuert werden. Zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer ergibt sich so ein Betrag von fast 28 Prozent! Die Steuer wird von den Banken und Sparkassen direkt an das Finanzamt abgeführt. Damit ist die Einkommenssteuer des steuerpflichtigen Anlegers beglichen und der Steuerpflichtige muss die Kapitaleinkünfte nicht mehr in seiner Einkommensteuererklärung angeben.

Als Bemessungsgrundlage wird der Differenzbetrag zwischen dem Anschaffungs- und dem Veräußerungswert des Wertpapiers abzüglich des Sparerpauschbetrags herangezogen. Der Sparerpauschbetrag setzt sich aus dem Sparerfreibetrag und der Werbungskostenpauschale zusammen. Diese beträgt derzeit 801 Euro für Singles, für Ehepaare 1.602 Euro.

Ein Beispiel: Werden 25.000,- Euro mit einer Verzinsung von 4,40% für 2 Jahre als Festgeld angelegt, so erhält der Sparer einen Betrag in Höhe 27.200,- Euro ausbezahlt. Die Zinsen, 2.200,- Euro, abzüglich des jeweiligen Pauschbetrages ergeben den Wert, der mit 25% zu versteuern ist. Bei einem Single sind in diesem Beispiel demnach fast genau 350,- zu versteuern.

Abschaffung der Spekulationsfrist
Viel gravierender im Zuge der Einführung der Abgeltungssteuer ist die Abschaffung der bislang 12 Monate betragenden Spekulationsfrist. Dabei konnten Anleger bisher Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften nach Ablauf einer einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei vereinnahmen. In Zukunft ist für ab 2009 erworbene Wertpapiere jeder Wertzuwachs steuerpflichtig, realisierte Wertverluste werden dann mit Gewinnen, aber nicht mit anderen steuerpflichtigen Einkünften verrechnet werden können.

Für alle Investitionen, die noch vor dem 1. Januar 2009 vorgenommen werden, gilt nach dem derzeitigen Stand der Gesetzgebung die dauerhafte Steuerfreiheit für Veräußerungsgewinne, wenn die Mindesthaltedauer von einem Jahr eingehalten wurde und bei der Veräußerung keine Zwischengewinne anfallen. Nach aktuellem Sachstand können Anleger, die noch bis
zum 31. Dezember 2008 investieren, von diesem Bestandsschutz profitieren.

Der vergleich.de-Tipp:
1. Mit Festgeld auf die Abgeltungssteuer setzen
Viele Leser stellen sich die Frage, wie man am besten eigene Zinserträge in das steuergünstige Jahr 2009 verlagert. Die sicherste steuergünstige Geldanlage ist eindeutig das Festgeld. Nicht zuletzt wegen der Hypothekenkrise in den USA befindet sich der Unterschied zwischen Festgeldzins und langfristigem Wertpapierzins auf niedrigstem Niveau. So attraktiv und steuergünstig war Festgeld noch nie. Clevere Anleger schichten daher jetzt um:

Informieren Sie sich jetzt gleich in unserem Festgeld-Vergleich und sichern Sie sich so die bisherigen steuerlichen Konditionen für die nächsten Jahre! Jeder Vertrag, der noch in 2008 geschlossen wird, wird weiterhin nach altem Recht behandelt.

Sollten Sie eine langfristige Alternative suchen, folgt hier der zweite Tipp.

2. Mit einer Riester oder Rürup-Rente die Abgeltungssteuer umgehen
Als alternative Anlage kann eine Riester oder Rürup-Versicherung gewählt werden. Diese Versicherungen werden nach Angaben des Bundesfinanzministeriums "grundsätzlich nicht von der geplanten Abgeltungsteuer tangiert", da für sie eine eigene Besteuerungsregelung gilt.

Ein Riester-Sparer bekommt nicht nur Zulagen vom Staat, sondern kann seine gezahlten Beiträge auch als Sonderabgaben von der Steuer absetzen. In 2008 wären dies maximal 2100 Euro.

Bei der Rürup-Rente steigen die steuerlichen attraktiven abzusetzenden Freibeträge auf 66 Prozent im neuen Jahr. Rürup-Sparer können dann bis zu einem Höchstbetrag von 13.200 Euro Beitragszahlungen (66% von 20.000) beim Finanzamt geltend machen (Verheiratete: 26.400 Euro).

Beide Produkte unterliegen der so genannten nachgelagerten Besteuerung. Dies bedeutet, dass im Gegenzug die ausgezahlte Altersrente mit dem dann gültigen Steuersatz besteuert wird.

Impressum