Newsletter, vergleich.de 17.12.2007

Haben Sie den 30.11. 2007 für die Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung verpasst? Prüfen Sie, ob Sie nicht noch ein Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Beitragserhöhung haben!

Das Sonderkündigungsrecht bei Kfz-Versicherungen besteht immer dann, wenn Ihre Versicherung die Beiträge erhöht oder die Zuordnung zu den Typ- oder Regionalklassen verändert. In diesem Fall können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang der Beitragsrechnung des Versicherers den Vertrag zu dem Zeitpunkt kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden soll. Da viele Versicherer ihre Rechnungen erst zum Ende des Jahres oder sogar erst im Januar versenden, gibt das Sonderkündigungsrecht vielen Kunden die Möglichkeit, auch noch nach dem Stichtag des 30. November ihren Vertrag zu beenden.

Wer sich für einen Versicherungswechsel entscheidet, dem sei empfohlen, vor der Kündigung den Abschluss bei einer anderen Versicherung unter „Dach und Fach“ zu bringen, um sicher zu stellen, dass auch wirklich der neue Vertrag zu den Bedingungen abgeschlossen werden kann, die man sich ausgesucht hat. Grundsätzlich sind Versicherungen zwar verpflichtet Haftpflichtversicherungsanträge anzunehmen, dies gilt jedoch nicht für Voll- oder Teilkaskoversicherungen.

Jeder Kfz-Halter sollte alljährlich einen Versicherungscheck machen, denn die Kfz-Versicherer ändern jährlich die Tarife. Wer also gut vergleicht und nachrechnet, kann sich immer zum besten Tarif und beim günstigsten Anbieter versichern und so viel Geld sparen!

 Hat man sich für die Berücksichtigung individueller Tarifmerkmale wie z.B. eine Einschränkung des Nutzerkreises, einen Rabatt für Wenigfahrer oder Garagenparker entschieden, so ist es wichtig, diese Tarifmerkmale auch einzuhalten bzw. Änderungen dem Versicherer direkt anzuzeigen. Sollte Ihnen die Versicherung, z.B. im Schadensfall, einen bewussten Verstoß gegen die Tarifauflagen nachweisen, wird es teuer, da nicht nur der Tarifbeitrag rückwirkend neu berechnet wird, oftmals wird auch einen Vertragsstrafe von bis zu einem Jahresbeitrag oder mehr fällig.

 Der vergleich.de Tipp: Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Rabattmerkmale und rechnen Sie so aus, ob sich ein Wechsel lohnt. Mit fristgerechter Kündigung oder über das Sonderkündigungsrecht könnten Sie problemlos Ihren alten Versicherungsvertrag aufkündigen. Hier geht’s zum Versicherungsvergleich


Impressum