Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, wie es weitergeht, wenn Ihnen etwas zustößt? Kein angenehmer Gedanke, aber ein Unfall oder eine Krankheit können schnell dazu führen, dass Sie wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst in die Hand nehmen können. Was also tun, wenn man plötzlich Geld braucht, aber man nicht selbst zur Bank gehen kann?
Sicherheit im Ernstfall
Wer sichergehen möchte, dass man auch im Notfall Zugriff auf sein Konto hat, kann einer Person seines Vertrauens eine Kontovollmacht ausstellen. Dies ist besonders ratsam bei Ehepartnern und älteren Menschen. Wenn dem Kontoinhaber beispielsweise etwas zustößt, haben weder der Ehepartner noch die Kinder Zugriff auf das Konto. Eine Kontovollmacht stellt sicher, dass in solchen Fällen die Vertrauensperson die Bankgeschäfte erledigen kann.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Kontovollmacht einzurichten. So sollte man vorher überlegen, ob die Vollmacht nur für ein einzelnes Konto gelten soll oder für alle Konten bei der betreffenden Bank. Zusätzlich kann man festlegen, dass die Kontovollmacht nur im Ernstfall gilt.
Auch der zeitliche Rahmen der Vollmacht kann bestimmt werden:
- Vollmacht bis zum Tod
Diese Vollmacht gilt nur zu Lebzeiten und erlischt mit dem Tod des Kontoinhabers.
- Vollmacht über den Tod hinaus
Diese Vollmacht gilt sowohl zu Lebzeiten als auch nach dem Tod des Kontoinhabers.
- Vollmacht ab dem Tod
Diese Vollmacht gilt erst ab dem Tod des Kontoinhabers.
Was darf der Bevollmächtigte... und was nicht?
In der Regel hat der Bevollmächtigte das Recht, über das gesamte Guthaben auf dem Konto zu verfügen. Er kann Geld abheben und einzahlen, das Konto im üblichen Rahmen überziehen oder auch An- und Verkäufe von Wertpapieren tätigen. Das allerdings nur für die Belange des Kontoinhabers. Gibt der Bevollmächtigte das Geld für sich selbst aus, ist eine gesonderte Vollmacht einzureichen. Ansonsten liegt eine Straftat vor. Nicht erlaubt ist außerdem, das Konto aufzulösen oder ein neues Konto, Depot oder gar einen neuen Kredit für den Kontoinhaber einzurichten.
Eine Kontovollmacht erhalten Sie bei Ihrem Kreditinstitut. Wichtig: es müssen sowohl der Kontoinhaber als auch die Vertrauensperson erscheinen und sich ausweisen. Die Kontovollmacht gilt solange, bis sie vom Kontoinhaber widerrufen wird oder durch eine zeitliche Befristung erlischt.