| |
Newsletter, vergleich.de 28. April 2009
|
|
Damit hatte Familie Schmidt nicht gerechnet. Als sie nach einer Feier nach Hause kommt, ist die Terrasse leer. Die wertvollen Gartenmöbel, für die sie fast 500 Euro ausgegeben haben, sind verschwunden. „Die wurden geklaut“, ist Frau Schmidts erster Gedanke. „Gott sei Dank haben wir eine Hausratversicherung“, ihr zweiter. Zusatzschutz ratsam Frau Schmidt hatte Glück im Unglück. Ihre Hausratversicherung kam tatsächlich für den Schaden auf. Allerdings ist nicht jeder Versicherungsvertrag so umfassend. Die Hausratversicherung schützt zwar unter anderem auch gegen Einbruchdiebstahl, allerdings gilt dies standardmäßig nur für Ihr Hab und Gut innerhalb des Hauses oder der Wohnung. Wertvolles im Garten muss meist extra versichert werden, da es sich dann um einen einfachen Diebstahl handelt: Die Möbel können entwendet werden, ohne dass eingebrochen wird.
Gegen Aufpreis versichern die Gesellschaften im so genannten Komforttarif auch Fahrräder, Kinderwagen, Rollstühle und sogar die Wäsche auf der Leine. Die Risiken können als Einzelbausteine, aber auch zusammen versichert werden. In der Regel gelten für diese Zusatzabsicherungen Höchstgrenzen von 1 Prozent der Versicherungssumme. Möglich sind aber auch Summenbegrenzungen. Hier lohnt sich ein Blick in die Versicherungsbedingungen.
Versicherungsvertrag prüfen In Ihren Versicherungsbedingungen erfahren Sie auch, ob Ihre Gartenmöbel und Co. bereits mit abgesichert sind. Ist dies nicht der Fall, nehmen Sie wertvolles Inventar zusätzlich mit in den Vertrag auf. Beachten Sie aber, dass für den Ersatz in der Regel Höchstgrenzen gelten. Teure Gartenmöbel sind also bei Nichtgebrauch in der Garage oder im Keller besser aufgehoben.
Aufpassen sollten Sie auch bei Sachen, die normalerweise nichts im Garten zu suchen haben. Wer einen Mp3-Player oder ein Handy auf der Terrasse liegen lässt, wo es gestohlen wird, sieht von der Hausratversicherung keinen Cent. Es gilt der Grundsatz: Was nicht in den Garten gehört, ist dort auch nicht versichert. |
 |
|