Newsletter, vergleich.de 30.04.2008

Immobilienkäufer bekommen seit dem Wegfall der Eigenheimzulage keine Zulagen vom Staat mehr. Das soll sich nun mit dem so genannten Wohn-Riester ändern. Bereits zum 01.01.2007 geplant, soll das entsprechende Gesetz noch in diesem Jahr verabschiedet werden und rückwirkend zum 01.01.2008 gelten.



Die Riester-Rente kann dann auch für die Finanzierung von selbst genutztem Wohnraum verwendet werden. Eine weitere Nutzungsmöglichkeit ist die Tilgung einer bereits vorhandenen Immobilie.

Hauskauf mit Riester – so geht es
Bisher und weiterhin gilt: Riester-Sparer können pro Jahr bis zu vier Prozent ihres Lohns in einen Vertrag einzahlen. Je nach gewählter Vertragsart wird das Geld in Aktienfonds, auf einem Bankkonto oder in einer klassischen Rentenversicherung angelegt. Jeder Sparer erhält derzeit vom Staat eine Zulage von 154 Euro, für jedes Kind nochmals 185 Euro jährlich, wenn es ab 2008 geboren wurde sogar 300 Euro. Die Einzahlungen in den Vertrag sind steuerfrei, allerdings wird die aus dem Vertrag entstehende Rente (nachträglich) versteuert.

Und hier liegt auch der Knackpunkt: Weil die Einzahlungen in den Riester-Vertrag steuerfrei sind, müssen auf die Auszahlungen Steuern gezahlt werden – gemäß dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung von Renten. Für Wohn-Riester-Sparer soll deshalb ein imaginäres Förderkonto angelegt werden. Einzahlungen werden so verbucht, als würde ein klassischer Riester-Vertrag bespart, obwohl das Kapital dann in einer Immobilie steckt. Die steuerliche Förderung wird ausgewiesen und die auf dem Konto ausgewiesenen Steuern müssen dann vom Riester-Sparer wieder zurückgezahlt werden. Dabei hat er die Wahl: die Steuern sofort zu Beginn der Rente begleichen und einen Nachlass von 30 Prozent bekommen oder die Steuerschuld über einen längeren Zeitraum in Raten abzahlen.


Die wichtigsten Fakten noch einmal im Überblick:

  • Tilgung des Hypothekendarlehens
    Die reguläre Riester-Förderung von 154 Euro Grundpauschale im Jahr sowie den Kinderzuschlägen von 185 Euro (Geburt vor 2008) oder 300 Euro (Geburt ab 2008) kann jetzt auch zum Abstottern einer Hypothek verwendet werden.
  • Steuererleichterung
    Alternativ kann die maximal mögliche Riester-Sparsumme – also Zulagen und Eigenanteil – von 2100 Euro pro Jahr bei der Steuer geltend gemacht werden. Das mindert je nach Steuersatz die Zahlung an das Finanzamt um mehrere Hundert Euro.
  • Bestehende Verträge
    Bei bereits bestehenden Riester-Verträgen kann die gesamte aufgelaufene Sparsumme als Eigenkapital für den Kauf oder Bau eines Häuschens oder einer Eigentumswohnung herangezogen werden.
  • Nachgelagerte Besteuerung
    Dass die neue Wohnförderung trotzdem noch einiges Rätselraten auslösen dürfte, liegt vor allem an den Details der nachgelagerten Besteuerung. Das Prinzip gilt inzwischen für alle Arten der Altersvorsorge: Die Beiträge in den Riester-Vertrag werden steuerfrei gestellt, dafür muss aber auf die Auszahlungen im Ruhestand der entsprechende Obolus an den Fiskus entrichtet werden.
  • Rentenalter
    Auf einem imaginären Förderkonto wird das über die Jahre aufgelaufene, staatlich geförderte Kapital samt zwei Prozent Zinsen pro Jahr registriert. Auf diese Summe werden dann im Rentenalter Steuern fällig. Dabei gibt es zwei Optionen: Zahlt man die Schuld auf einmal, gibt es einen Bonus von 30 Prozent, es werden also nur 70 Prozent des gebundenen Kapitals besteuert. Andernfalls kann man die Steuerschuld über bis zu 23 Jahre als Rentner abstottern. Zwar ist der Steuersatz bei Rentnern in der Regel niedriger als bei Arbeitnehmern, so dass bei der nachgelagerten Besteuerung oft weniger beim Staat hängen bleibt. Andererseits kann bei dem Modell im Alter aber auch ein erkleckliches Sümmchen für die Steuer zusammenkommen.

Unser Fazit
Mit Wohn-Riester wurde ein Neuanfang nach der Rücknahme der Eigenheimzulage gemacht. Diese neue Eigenheimrente wird somit auch für Bezieher niedrigerer Einkommen attraktiv und kann im Laufe der Jahre zu einer guten Möglichkeit führen, selbst genutztes Wohneigentum zu erwerben.

Hier geht es zur Riester-Rente



Impressum