Newsletter, vergleich.de 30.04.2008

Ab 01. Juli 2008 wird der neue Energiepass (Energieausweis) für Gebäude eingeführt. Nach jahrelangen Streitereien wurde sich darauf geeinigt, welche Angaben und Daten der Energieausweis enthalten soll.

Auch wenn nicht sofort für alle Gebäude ein Energiepass vorgeschrieben ist, sollten Sie vor Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie vom Verkäufer einen Einblick in den Energieausweis verlangen. Der Energiepass, oder offiziell der Energieausweis, gibt Ihnen einen Überblick über den energetischen Zustand Ihres neuen Zuhauses. Hier erfahren Sie beispielweise, ob aufgrund eines hohen Wärmeverlusts eine Sanierung erforderlich ist. Vergleich.de hat die wichtigsten Informationen zum Energiepass für Sie zusammengestellt.

Was ist der Energiepass?

Der Energiepass soll potentiellen Käufern zeigen, wie hoch die Kosten für Heizung und Warmwasser in etwa sein werden. Je nach der Art des Energieausweises wird durch Experten anhand alter Heizkostenabrechnungen oder durch eine Gebäudeanalyse der aktuelle Verbrauch des Wohnobjektes ermittelt. Auch Handlungsempfehlungen zu Verbesserungsmaßnahmen in Bezug auf den Energieverbrauch soll der Energiepass enthalten.

Unterschieden wird dabei zwischen dem bedarfsorientierten und dem verbrauchsorientierten Energieausweis. Die Kosten für einen Energiepass sind zwischen Auftraggeber und Prüfer frei verhandelbar. Sie sollten für Ein- bis Zweifamilienhäuser jedoch mit Kosten um die 100 Euro für den verbrauchsorientierten und 600 bis 800 Euro für den bedarfsorientierten Energieausweis kalkulieren.

Bedarfsorientierter vs. verbrauchsorientierter Energieausweis

Beim verbrauchsorientierten Energieausweis wird lediglich erfasst, wie viel Energie die aktuellen Bewohner verbrauchen. Das Problem: Stehen Wohnungen innerhalb eines Mietshauses leer oder sind unter den Mietern sehr verschwenderische Parteien, führt dies zu verfälschten Ausweis-Informationen.

Im Gegensatz dazu werden beim bedarfsorientierten Energieausweis zusätzlich auch Angaben zu den Dämmstandards und der Haustechnik berücksichtigt. Die oben genannten  Unschärfen durch unterschiedliche Auslastung und Lebensweisen werden dadurch gemildert.

Zwar ist der verbrauchsorientierte Energiepass in der Regel günstiger, weil einfacher zu erstellen, doch beim teureren bedarfsorientierten Energiepass werden auch Empfehlungen für energetische Maßnahmen genannt, durch deren Umsetzung sich viele Euros sparen lassen. Und schließlich hilft auch die KfW mit Ihren Förderprogrammen die geplanten Energiesparmaßnahmen umzusetzen.

Wer braucht eigentlich welchen Energiepass?

Grundsätzlich hat jeder Verkäufer oder Vermieter dem Käufer oder Mieter den Energieausweis im Falle eines neuen Vertragsabschlusses zugänglich zu machen. Welcher Ausweis vorhanden sein muss, ist unter anderem vom Baujahr des Hauses abhängig.

  • Für Neubauten und bei umfangreichen Sanierungen, insbesondere bei Einsatz öffentlicher Mittel, ist bereits seit 2002 der bedarfsorientierte Energieausweis Pflicht.
  • Außerdem ist ab dem 01. Januar 2009 bei Häusern mit bis zu vier Wohnungen ebenfalls der bedarfsorientierte Energiepass erforderlich, sofern diese nach 1965 und vor 1978 errichtet wurden.
  • Bei Häusern mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1965 errichtet wurden, ist der bedarfsbasierte Energiepass bereits ab 01.Juli 2008 Pflicht. Jedoch kann in einer Übergangsfrist bis zum 01.10.2008 auch der verbrauchsorientierte Energieausweis ausgestellt werden.

vergleich.de-Tipp:  Auch wenn es ein paar Euro mehr kostet – lassen Sie sich den bedarfsorientierten Energieausweis ausstellen. Die dort vorgeschlagenen Maßnahmen lassen sich mit Hilfe von KfW-Förderprogrammen umsetzen und Sie sparen in den kommenden Jahren viel Geld. Vergleich.de hat alle wichtigen Informationen zu den Förderprogrammen „Wohnraum modernisieren“ und „CO2-Gebäudesanierungsprogramm“ für Sie zusammengestellt.

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